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Bekomme ich für mein 7jähriges Kind Unterhaltsvorschuss, wenn ...

Frage von kaismama kaismama

... ich mit einem anderen Mann verheiratet bin (nicht Kindesvater) und wenn der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von obihoernchen obihoernchen

    Nein, der steht dir nur zu, wenn du alleinerziehend bist. Nachdem du aber verheiratet bist, gilt es nicht mehr als alleinerziehend.

    "Leistungsausschluss

    Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn

    beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft leben (egal, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht) oder
    das Kind mit beiden Eltern in einer Wohnung lebt, auch wenn die Eltern in dieser Wohnung dauernd getrennt leben, oder
    zu der häuslichen Gemeinschaft auch ein Stiefvater bzw. eine Stiefmutter gehört, oder
    soweit der Lebensunterhalt des Kindes im Rahmen der Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) abgedeckt wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Elternteil für sein Kind Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder in einer Vollzeitpflegestelle erhält. Das Gleiche gilt, wenn sich das Kind mit einem Elternteil in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder befindet (§ 19 SGB VIII)."
    

    http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    exakt

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    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Kurz und knapp: Nein!

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    Antwort von christalline christalline

    Du musst dich beim Jugendamt melden (am besten gleich persönlich hingehen). Dieses kann die Pflegschaft für diesen Fall übernehmen. Das heißt soviel wie: Du gibst denen das Recht, sich um diesen Unterhaltsfall zu kümmern mit allen rechtlichen Mitteln. Dass du mit einem anderen Mann verheiratet bist, hat damit nix zu tun. Außer, dein Mann hat das Kind adoptiert. Das scheint nicht der Fall zu sein. Also ist der Kindsvater unterhaltspflichtig. Wende dich also ans Amt! Die regeln das und können dir genau Auskunft über alles geben. Nimm alle wichtigen Unterlagen mit. Vor allem die Geburtsurkunde und falls es eine Vaterschaftsanerkennung gibt auch die!

    Kommentar von obihoernchen obihoernchenobihoernchen

    Du hast soweit recht, aber hier ging es lediglich um den Unterhaltsvorschuss und da spielt der neue Mann sehr wohl mit rein, auch wenn er nicht der Vater des Kindes ist.

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    Antwort von Rosengarten Rosengarten

    Unterhalt schuldet der leibliche Vater dem Kind und kein anderer. Gehe am besten zum Jugendamt, die regeln das !!

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Unterhaltspflichtig ist nicht der leibliche, sondern der rechtliche Vater.

    Der leibliche Vater nur, wenn er auch der rechtliche ist.

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