... ich mit einem anderen Mann verheiratet bin (nicht Kindesvater) und wenn der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt?
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obihoernchenobihoernchen
Nein, der steht dir nur zu, wenn du alleinerziehend bist. Nachdem du aber verheiratet bist, gilt es nicht mehr als alleinerziehend.
"Leistungsausschluss
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn
beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft leben (egal, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht) oder das Kind mit beiden Eltern in einer Wohnung lebt, auch wenn die Eltern in dieser Wohnung dauernd getrennt leben, oder zu der häuslichen Gemeinschaft auch ein Stiefvater bzw. eine Stiefmutter gehört, oder soweit der Lebensunterhalt des Kindes im Rahmen der Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) abgedeckt wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Elternteil für sein Kind Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder in einer Vollzeitpflegestelle erhält. Das Gleiche gilt, wenn sich das Kind mit einem Elternteil in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder befindet (§ 19 SGB VIII)." -
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christallinechristalline
Du musst dich beim Jugendamt melden (am besten gleich persönlich hingehen). Dieses kann die Pflegschaft für diesen Fall übernehmen. Das heißt soviel wie: Du gibst denen das Recht, sich um diesen Unterhaltsfall zu kümmern mit allen rechtlichen Mitteln. Dass du mit einem anderen Mann verheiratet bist, hat damit nix zu tun. Außer, dein Mann hat das Kind adoptiert. Das scheint nicht der Fall zu sein. Also ist der Kindsvater unterhaltspflichtig. Wende dich also ans Amt! Die regeln das und können dir genau Auskunft über alles geben. Nimm alle wichtigen Unterlagen mit. Vor allem die Geburtsurkunde und falls es eine Vaterschaftsanerkennung gibt auch die!
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obihoernchenobihoernchen Du hast soweit recht, aber hier ging es lediglich um den Unterhaltsvorschuss und da spielt der neue Mann sehr wohl mit rein, auch wenn er nicht der Vater des Kindes ist.
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RosengartenRosengarten
Unterhalt schuldet der leibliche Vater dem Kind und kein anderer. Gehe am besten zum Jugendamt, die regeln das !!
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EifelmenschEifelmensch Unterhaltspflichtig ist nicht der leibliche, sondern der rechtliche Vater.
Der leibliche Vater nur, wenn er auch der rechtliche ist.
exakt