
am 12. Juni 2009 13:25 nun will ich als Gründungsberater der KfW mal etwas Licht ins Dunkel bringen. Wenn du weder beim Arbeitsamt registriert bist noch mit welcher Leistungen erhält, hast du keine Möglichkeit den Gründungszuschuss zu bekommen. Mehr Informationen zum Gründungszuschuss bitte auffolgender Seite nachlesen: http://www.gruenderlexikon.de/gruendungszuschuss-984.html
wenn du arbeitslosengeld zwei bekommst, hast du die Möglichkeit, Einstiegsgeld zu beantragen. Darauf hast du jedoch keinen Rechtsanspruch, es kann dir also auch verwehrt werden.
Gründungszuschuss bekommst du nur, wenn du tatsächlich arbeitslos (arbeitslosengeld eins) bist, Leistungen beziehst und noch mindestens 90 Tage Anspruch hast.
das geld musst du beim arbeitsamt beantragen,und das wird sehr genau geprüft da kommen sehr viele termine auf dich zu und ob du das dann genehmigt bekommst das hängt vom buisnesplan ab der dann erstellt wird man ich sag dir das wird nicht einfach...

Das Geld wird bei Deinem AfA-Sachbearbeiter beantragt. Frag' ihm/r die Löcher in den Bauch!
Was ist ein AfA-Sachbearbeiter?
yup. musst nur ein oder zwei seminare mitmachen.
Was währen das für Seminare und wo kann ich das Geld beantragen?
Beim Arbeitsamt beantragen und sogenannte Existenzgründer Seminare sind Pflicht. Aber aufgepasst jeder hat nur 1x in seinem Leben Anspruch auf das Geld. Alternativ kannst Du auch über eine "Ich AG" nachdenken (wenns die noch gibt) Existenzg.=einmalig ein Betrag. Ich Ag= 6 Monate 500 oder 600€. aber am besten gehste mal zum Arbeitsamt und machst dich dort richtig schlau.