1

Bekomme ich für 2 Personen auch einen WBS über 75 m²?

Frage von gutefrage3 gutefrage3

Hallo zusammen, ich bin alleinerziehend und muss mit meiner Tochter eine neue Wohnung suchen. Ich bin halbtags berufstätig und übe noch ein Gewerbe aus, welches ich von zu Hause aus betreibe. Das heißt, daß ich Platz für einige Büromöbel benötige. Bekomme ich einen WBS - aufgrund der gewerblichen Tätigkeit - über 75 m², oder ist die WBS-Quadratmeter-Größe ausschließlich davon abhängig, wieviele Personen im Haushalt leben? Bei 2 Personen liegt die Wohngröße definiert bei 60 m². Ist das fix? Oder gibt es Ausnahmen? Danke, für Eure Antworten!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Antwort von Silvia56 Silvia56

    Es stehen Dir und Deinem Kind nur 65 qm zu. Das ist Gesetz. Daher wirst Du auch nicht einen WBS über 75 qm bekommen. Leider nicht.

  • 0
    Antwort von gutefrage3 gutefrage3

    Hallo zusammen, die Frage wurde geklärt. Bei Alleinerziehenden steht einem eine 3 ZKB mit 75 m² zu. Für alle, die es wissen wollen.

  • 0
    Antwort von DickeBertha DickeBertha

    § 10 Wohnungsgrößen (1) Bei Bestimmungen der Länder über die Grenzen für Wohnungsgrößen sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

    1. Die Größe der zu fördernden Wohnung muss entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein. 2. Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand und bei selbst genutztem Wohneigentum sowie besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen von Haushaltsangehörigen und einem nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf ist Rechnung zu tragen.

    (2) Bei der Berechnung der Wohnfläche ist § 19 Abs. 1 anzuwenden.

    Ich würde mich auf §10 Abs. 2 berufen. Deine beruflichen Bedürfnisse sollten also Berücksichtigung finden.

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha
    Kommentar von gutefrage3 gutefrage3

    Vielen Dank für die prompte Antwort!

  • 0
    Antwort von moonrox moonrox

    quadratmeter sind belanglos, solange der dir zustehende satz des mietspiegels in deinem rahmen liegt.

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Es geht um WBS, nicht KDU.

    Kommentar von moonrox moonroxmoonrox

    sorry...

  • 0
    Antwort von RedBergfee RedBergfee

    Ich würde mich auf ein aktuelles Urteil berufen, wonach Alleinerziehenden eine Wohnung für 1 Person mehr gewährt werden kann.

    „Nach der Richtlinie über die Soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen … Ziff. 11.4 erhöht sich für Alleinerziehende die angemessene Wohnfläche um 10 qm. … Im Rahmen der Ermittlung der Mietobergrenzen erscheint es daher … gerechtfertigt, bei Alleinerziehenden … von einem fiktiven weiteren Haushaltsmitglied auszugehen … .“ [zit.n. Rechtsprechungsdatenbank auf www.tacheles-sozialhilfe.de]

    Kommentar von RedBergfee RedBergfeeRedBergfee
    Kommentar von gutefrage3 gutefrage3

    Danke für den Hinweis!

  • 0
    Antwort von Lilly878 Lilly878

    Du kannst solch eine Wohnung zwar beziehen, aber das Wohngeld wird nur für die dir zustehenden 60qm berechnet. Die restliche 15 qm musst du selbst tragen.

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    WBS ist ein Wohnungs-Berechtigungs-Schein, der mit Wohngeld nix zu tun hat. Das sind Wohnungen aus dem geförderten (sozialen) Wohnungsbau mit besonders günstigen Mieten, die man nur mit diesen Scheinen beziehen darf oder sonst eine "Strafabgabe" extra löhnen muss.

    Kommentar von Lilly878 Lilly878Lilly878

    Jau, da habe ich was verwechselt...:-(

    Kommentar von gutefrage3 gutefrage3

    Es ist halt nur eine Wohnung, die einen WBS über 75 m² voraussetzt

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.