in einer ausbindung

Vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende ärztliche Bescheinigung, werden Urlaubstage wieder gutgeschrieben. (Das bezieht sich aber nicht auf Feiertage oder Schulferien.)

Wenn du z.B. in deinem Urlaub nachweislich, d.h. mit ärztlicher Krankschreibung, krank warst, so muß dir dein Chef den durch die Krankheit "entgangene" Urlaub gutgeschrieben werden.

Die Frage ist nicht so ganz verständlich. Wenn du für Frei (Dienstplan?) eingeplant warst und bist währenddessen krank geworden, dann gibts da nichts zurück. Bei Urlaub gilt § 9 hier http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html
Urlaubstage oder freie Tage? Urlaubstage ja, freie kann ich dir nicht sagen