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bekomme ich finanzielle unterstützung wenn ich meine kinder besuchen fahre???

Frage von kiba27 kiba27

Hallo

ich habe 2 kinder (7-9) die nicht bei mir sondern bei ihrer Tante leben,(ich komme aus NRW sie aus Thüringen)nun ist meine frage bekomme ich finanzielle unterstützung wenn ich meine kinder besuchen fahre?denn ich leben derzeit leider von ALG II und kann es mir nicht leisten mit dem zug darunter zu fahren und noch für 2 tage dort ein hotel zimmer zu nehmen,falls ich unterstützung bekommen sollte von wem und an wen wende ich mich da hilft mir da das jugendamt???

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Antworten (8)

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Nein, bekommst Du nicht. Du solltest Dich schnellstens um eine Arbeit bemühen, dass Du Dir das wieder leisten kannst. Rede doch mit der Tante, ob Du eventuell bei ihnen übernachten kannst. Und erkundige Dich bei einer Mitfahrzentrale.

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    Antwort von newcomer newcomer

    dir geht es wie mir, meine Tochter wohnt 560 Km weg. Ich bekomme einen warmen Händedruck, wenn ich artig bin, ansonsten nichts. Kleiner Tip, Kids auf Rädern bei der BP. Dort werden Zugbegleiter zur verfügung gestellt, die die Kinder von Bahnhof zu Bahnhof begleiten.

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    Antwort von jumba jumba

    hi ich grüße dich,

    du kannst kosten für umgang bei der arge beantragen, die fahrtkosten beantragst du beim sozialamt mit verweis auf § 73 sgbxII. für die zeit die das kind bei dir ist, bekommst du den regelsatz auf tagesbasis gezahlt, da du ja ein kind mehr in der bedarfsgemeinschaft hast u. die kosten dadurch deinen bedarf erhöhen. nur kosten für hotel etc werden wohl nicht gezahlt werden. warum nimmst du das kind nicht übers wochenende mit? darfst du das nicht?

    Kommentar von kiba27 kiba27

    hallo

    nein habe nur besuchsrecht mehr net die kinder dürfen nicht mit zu mir weil ich sie nach jahren das erste mal wieder sehe

    Kommentar von jumba jumbajumba

    du hast umgangsrecht (veraltet besuchsrecht). wer hat denn festgelegt das das genauso ablaufen muss? ein gericht? oder die km? lass dich anwaltlich beraten nach einer weile, eine annäherung soll ja nicht jahre dauern. lass dich auch darüber beraten ob die mutter an den umgangskosten mit angebunden werden sollte (könnte der fall sein, wenn sie die großen entfernungen verursacht hat)

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    Antwort von newcomer newcomer

    eventuell Mitfahrerzentrale

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    Antwort von Seltsam Seltsam

    Hahaha, NEIN!

    Kommentar von kiba27 kiba27

    sehr lustig danke

    Kommentar von Seltsam SeltsamSeltsam

    Es ist schon teilweise unverschämt, wofür manche Menschen Geld haben wollen.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    warum er hat doch anspruch drauf u. das sgb sieht dafür zahlungen u. unterstützung vor. von daher ist das nicht unverschämt sondern legitim.

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    Antwort von etmundi etmundi

    Nein.

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    Antwort von ewoman75 ewoman75

    dass du die kinder nicht mitnehmen darfst - das hat sicherlich gründe... du sollst dich mal um einen job kümmern und durch deine bemühungen und beständigkeit beweisen, dass du die verantwortung übernehmen kannst. dann ist alles viel leichter für dich und die kinder.

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    Antwort von Rennziege Rennziege

    so etwas ist nicht vorgesehen.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    worauf stützt sich deine sehr kompetente antwort?

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