Ich habe eine Vorladung bekommen, da der Verdacht besteht, dass ich im vergangenen Sommer an einem bestimmten Tag mit Betäubungsmitteln gehandelt habe. Ich habe einen Anwalt beauftragt Akteneinsicht einzufordern, um erstmal zu sehen, was man mir eigentlich vorwerfen will. Jetzt hat mir jemand gesagt ich könne Unterstüzung bekommen. Geht das irgendwie?
vielen dank schonmal vorweg!
Grüße Knate
@klara: Prozesskostenhilfe gibt es nur in Zivilverfahren; hier geht es um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, also ein Strafverfahren; da gibt es nichts.
Was??Echt??Ich dachte das bekommt jeder der sich keinen Anwalt leisten kann...AchsooOOoo,deswegen kriegt man manchmal nen Pflichtverteidiger???(meine Bildung hab ich aus'n Fernsehn)
Dann schau mal weiter fernsehen
ach so, dass wußte ich auch nicht. Mit kriminellen Machenschaften kenne ich mich so nicht aus. Aber wenn ich es so seh ist das auch gerecht. Warum soll, wieder mal der Steuerzahler, für alles herhalten. Ich fand es eh schon dreist, bekommt schon Stütze und bessert sich so sein Einkommen auf...