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Bekomme ich finanzielle Unterstützung von der ARGE, um den Anwalt zu bezahlen?

Frage von Knate Knate

Ich habe eine Vorladung bekommen, da der Verdacht besteht, dass ich im vergangenen Sommer an einem bestimmten Tag mit Betäubungsmitteln gehandelt habe. Ich habe einen Anwalt beauftragt Akteneinsicht einzufordern, um erstmal zu sehen, was man mir eigentlich vorwerfen will. Jetzt hat mir jemand gesagt ich könne Unterstüzung bekommen. Geht das irgendwie?

vielen dank schonmal vorweg!

Grüße Knate

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Antworten (8)

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    Antwort von klarakarlson klarakarlson

    Ja,Prozesskostenbeihilfe...Einfach Arge-Antrag,Mietvertrag und Kontoauszüge der letzten 3Monate mit zum Anwalt nehmen,der macht dat schon...

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    @klara: Prozesskostenhilfe gibt es nur in Zivilverfahren; hier geht es um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, also ein Strafverfahren; da gibt es nichts.

    Kommentar von klarakarlson klarakarlsonklarakarlson

    Was??Echt??Ich dachte das bekommt jeder der sich keinen Anwalt leisten kann...AchsooOOoo,deswegen kriegt man manchmal nen Pflichtverteidiger???(meine Bildung hab ich aus'n Fernsehn)

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Dann schau mal weiter fernsehen

    Kommentar von Buegelfee BuegelfeeBuegelfee

    ach so, dass wußte ich auch nicht. Mit kriminellen Machenschaften kenne ich mich so nicht aus. Aber wenn ich es so seh ist das auch gerecht. Warum soll, wieder mal der Steuerzahler, für alles herhalten. Ich fand es eh schon dreist, bekommt schon Stütze und bessert sich so sein Einkommen auf...

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Sämtliche Antworten die mit "ja" und "Prozesskostenhilfe" antworten sind FALSCH

    Prozesskostenhilfe gibt es nur in Zivilstreitigkeiten und dann auch nicht von der ARGE sondern bei Gericht;

    im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Strafverfahren; da gibt es keine Prozesskostenhilfe;

    im Ausnahmefall könnte es die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geben, aber nur dann wenn es sich um eine komplizierte Angelegenheit handelt; bei dem genannten Vorwurf muss der Fragesteller selbst für alle Kosten aufkommen einschl. seines Anwaltes.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Richtig so

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    Antwort von Buegelfee Buegelfee

    Du kannst Prozeßkostenbeihilfe beantragen

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    nein

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    Antwort von monege22 monege22

    Ja dein Anwalt hat Fromulare für Kostenübernahme bei Arbeitslosigkeit.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    nein

    Kommentar von monege22 monege22monege22

    Doch, war auch schon in ähnlicher Lage.

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    Antwort von justiziasgolem justiziasgolem

    Ansonsten, wenn es nur um Akteneinsicht geht: Hier kann es sich lohnen, bei verschiedenen Anwälten Angebote einzuholen. Es gibt anwälte, die bieten eine Akteneinsicht auch per Internet zu Pauschalpreisen an. Einfach mal Google anwerfen.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    In einem Strafverfahren gibt es keine PKH. Und in diesem Fall gibt es auch keinen Pflichtverteidiger.

    Es besteht aber die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Die gibt es aber beileibe nicht von der ARGE, sonderm beim zuständigen Amtsgericht

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    und in Strafsachen gibt es nur mündliche Beratungshilfe, also Auskunft eines Anwaltes.

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    Antwort von Merzherian Merzherian

    Stimmt, Prozeßkostenbeihilfe, aber die gibt es leider nur, wenn ein Prozeß Aussicht auf Erfolg hat bzw. die Sachlage uneindeutig ist. Sollte der dir vorgeworfene Tatbestand unstrittig sein, kann die Hilfe auch abgelehnt werden. Aber du wirst ja wohl wissen, was du wann, wo, mit, für gegen wen gemacht hast.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    es handelt sich um eine Strafsache, da gibts nichts; (gegen Strafgesetz verstoßen und sich dann noch auf Staatskosten einen Anwalt nehmen)

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    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    du solltest dich bei der ARGE um einen Rechtsbeistands-Schein bemühen. Allerdings kannst da auch den Rechtsanwalt fragen. Prozesskostenhilfe kannst auf jeden Fall über deinen Anwalt beantragen lassen.

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