Ich arbeite diese Woche in der Nachtschicht von Freitag auf Samstag. Aber der Samstag ist der 3. Oktober also ein Feiertag! Mein Abteilungsleiter meint das der Feiertag erst ab 06:00Uhr morgens gilt, aber ich bin der Meinung das der Tag ab 00:00Uhr anfängt, wie jeder Tag. Was meint ihr? Bekomme ich rein Rechtlich für die 6 Std. einen Feiertagszuschlag? Muss mein Chef den Zahlen oder gehe ich leer aus?
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Bekomme ich Feiertagszuschlag am 3.Oktober 2009, wenn ich in der Nachtschicht von 22h - 06h arbeite?
Frage von
markeem
Antworten (3)
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2Antwort von
ziuwariziuwari
bei uns war es so, wie Dein chef es beschreibt... das ist überall so
also gehst Du leer aus
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0Antwort von
FigtherFigther
Wenn Dein Arbeitger gründsätzlich Zuschläge bezahlt, bekommst du ab 00.Uhr den Feiertagszuschlag für 6 stunden...da kommt er nicht drumherum...netter versuch, deines arbeitgeber´s, ne eigene Regelung aufzustellen! es steht dir zu !!!
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0Antwort von
Adventure34 Das hngt ganz von deinem Arbeitgeber ab.
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