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Bekomme ich Fahrtkosten von der Arge?

Frage von HelloKitty0901 HelloKitty0901

Hallöchen,

ich bin mir grade nicht ganz sicher ob ich fahrtkosten für bewerbungsgespräche bekomme und deswegen frage ich mal nach. =)

Ich wohne in Stendal und hatte (hatte schon 3 bewerbungsgespräche ) / habe jetzt wieder eins in Wuppertal.

Bei den ersten 3 bewerbungsgespräche hat mir die Arge keine Fahrtkosten bezahlt,

nun wollt ich Fragen ob ich das bekomme, und wenn die Arge nein sagt was ich machen kann das die Arge mir das bezahlt...

es sind immer hin 80€ für einmal hin und rückfahrt....

liebe grüße

HelloKitty

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Für Fahrkosten zu einem Bewerbungsgespräch ist der Arbeitgeber zuständig, es sei denn, er hat dieses vorher explizit ausgeschlossen.
    In dem Fall wird die ARGE auf Antrag die Fahrkosten in angmessener Höhe übernehmen. Angemessen heißt: die billigste Variante.
    Beantrage die Kostenübernahme schriftlich, lass dir den Eingang des Antrages quittieren und fordere auf jeden Fall einen schriftlichen Bescheid.
    Du brauchst Fahrkosten in obiger Höhe nicht aus deiner Regelleistung vorschießen. Im Zweifel geht der Job flöten. Das kannst du dem Vermittler ruhig explizit deutlich machen.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Du musst einen Fahrtkostenzuschuss vorher beantragen. Der kann genehmigt werden. Hinterher geht gar nichts mehr.

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    Antwort von Lousyl Lousyl

    du mußt zur arge gehen ,bekommst eine vorlage die du mitgeben mußt und dann bei der firma vorlegen mußt ,dies gilt als nachweis ,das das bewerbungsgespräch stattgefunden hat und somit werden auch die kosten erstattet

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    Antwort von Eumenides Eumenides

    bei dieser summe wirst du es erst einmal zahlen müssen und die fahrkarte der arge vorlegen können, um eine rückerstattung zu erhalten. vorsichtig wäre ich dennoch, da die arge willkürlich handelt!! ruf deinen sachbearbeiter an und frag ihn. drohe damit, dass du zu dem gespräch nicht fahren kannst, wenn die arge nichts zahlt bzw.rückerstattet.

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Wenn Du die Fahrtkosten vor dem Bewerbungsgespräch beantragst, solltest Du diese auch bewilligt bekommen.

    Kommentar von GBW01 GBW01GBW01

    Jupp lass dir vom Amt VOR der Fahrt zur Bewerbung ein Antrag auf Rückerstattung geben.

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    Antwort von Larah10 Larah10

    Die Erstattung der Bewerbungskosten ist eine "Kann"-Leistung und liegt letztlich im Ermessen der ARGE:

    http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

    Du solltest darauf achen, dass die Erstattung der bewerbungsbedingten Kosten in deiner Eingliederungsvereinbarung mit drin steht bzw. beim nächsten Mal darin aufgenommen wird. Schickt dich die ARGE zu Vorstellungsterminen oder verlangt per EinV eine bestimmte Anzahl von nachweislichen Bewerbungen von dir, ohne dir aber die Kosten zu erstatten, wäre die EinV wegen unangemessener einseitiger Benachteiligung sittenwidrig und du könntest sie ggf. kündigen und eine neue aushandeln, in der die Kostenerstattung vereinbart wird.

    Was steht denn in deiner derzeitigen EinV bzgl. der Kostenerstattung ? Wenn darin die Kostenübernahme vereinbart wurde, kannst du gegen die Ablehnung der drei Fahrtkostenerstattungen nachweislich schriftlich Widerspruch einlegen (bzw. falls die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist einen "Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X" stellen.)

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