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Bekomme ich Fahrkosten zurück?

Frage von Tia17 Tia17

Hallo zusammen!

Meine Frage ist folgende! Meine Partnerin hatte kurzfristig ein Termin zum Bewerbungsgespräch bekommen. Am Mittwoch hat sie den Anruf bekommen, am nächsten Tag zum Bewerbungsgespräch vorbei kommen soll! Da wir in Zittau wohnen & die Firma in Dresden ihren Sitz hat,musste sie mit dem Zug fahren.

Da dass Amt am Mittwoch ganztägig geschlossen hatte, haben wir die kosten erstmal selber übernommen, weil Sie das Bewerbungsgespräch nicht verschieben wollte.

Sie hat sich von der Firma bestätigen lassen, dass sie da war & auch die Fahrkarte aufgehoben.

Nun weigert sich, dass Amt die Fahrkosten zurück zu erstatten! Ist das rechtens? Schließlich hatte das Amt am Mittwoch zu & das Bewerbungsgespräch war Vormittags!

Danke schon mal für eure Antworten. :D

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Im prinzip muss Fahrtkostenübernahme vor fahrtantritt eingereicht werden....hier ja nicht machbar gewesen. Geht wie folgt vor:

    Schriftlichen Antrag stellen.

    Folgende Begründung anführen:

    Der Anruf mit der Aufforderung erfolgte erst am nachmittag, die Hotline des Jobcenters ist aber bundesweit nur von 8-12 Uhr erreichbar.

    Am Mittwoch konnte ebenfalls nicht VORHER der fahrtkostenantrag (telefonisch) gestellt werden, da das Amt ganztägig geschlossen hat UND die Hotline auch nicht erreichbar war/ist.

    Das dann einreichen.

    Eins schriftlicher bescheid muss schriftlich mit rechtsmittelbelehrung beschieden werden. Wird erneut abgelehnt, in den Widerspruch gehen. Auf die Mitwirkungspflicht vom Leistungsempfänger hinweisen und auf die Unmöglichkeit, den Antrag VOR dem Vorstellungsgespräch, in welcher Form auch immer, zu stellen.

    Nach dem Widerspruch solltet ihr das Geld wieder bekommen.

    Ich hatte eine vergleichbare Konstellation und im Widerspruch bekam ich recht.

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    Antwort von DPawi DPawi

    Grundsätzlich sind die Kosten vorab zu beantragen, allerdings würde ich schriftlich den Sachverhalt darlegen (Kurzfristigkeit) und darauf hinweisen, dass man auch gehindert war, weil das Amt ganztägig geschlossen hatte. Hier sollte aus Kulanz eigentlich eine Zahlung erfolgen.

    Kommentar von Tia17 Tia17

    Vielen Dank für eure Hilfe. Ich hoffe sehr das wir damit was erreichen. Ich find es ja schon "frech", dass meine Partnerin nicht mal angehört wurde, sondern gleich weg geschickt wurde.

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