Hallo, wenn die Firma ein Auto zum erreichen des Arbeitsplatzes zur Vefügung stellt, bekomme ich dann noch etwas Geld, weil ich dorthin fahre und andere Arbeitskollegen mitnehme ? Habe ich ein Recht darauf ?
Der Arbeitsweg beträgt ca. 50 km.
Hallo, wenn die Firma ein Auto zum erreichen des Arbeitsplatzes zur Vefügung stellt, bekomme ich dann noch etwas Geld, weil ich dorthin fahre und andere Arbeitskollegen mitnehme ? Habe ich ein Recht darauf ?
Der Arbeitsweg beträgt ca. 50 km.
Nein, Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf dass die Firma Fahrtkosten erstattet. Ein Anspruch könnte sich nur dann ergeben wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ein durch die Firma gestelltes KFZ muss als geldwerter Vorteil versteuert werden! Wenn Sie Kollegen mitnehmen können Sie von diesen einen Anteil an den Fahrtkosten verlangen. Sie müssen Ihre Fahrgemeinschaft bei der Steuererklärung angeben. Fahrtkosten können generell im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Sie können sich Ihre Fahrtstrecke eintragen lassen so dass sich die zu zahlende Steuer ermäßigt, die Erstattung fällt dafür geringer aus. Peter Kleinsorge
Nein, kein zusätzliches Fahrgeld, eigentlich musst du den geldwerten Vorteil versteuern, darfst aber dafür deine Fahrtkosten zur Arbeit wieder in der Steuererklärung geltend machen.
Du solltest Dich eher fragen, ob Du dafür nicht steuern bezahlen musst. Die Fahrt zur Arbeit ist Dein Privatvergnügen und somit nutzt Du das Auto privat und somit musst Du es versteuern.
lediglich der Sprit zum Nachtanken kann gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden, dann aber unter Umständen nicht vom Arbeitgeber sondern nur gemeinsam von den Kollegen.
Wenn man nen Firmenwagen bekommt, bekommt man auch meistens ne Tankkarte dazu!?
Recht darauf besteht nie. Es sei denn es ist eine einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung so geregelt. Auch im Arbeitsvertrag ist eine solche Regelung denkbar.
Rechtlich nicht.
Recht auf Fahrgeld??? lol??? Sei froh das sie dir den Wagen stellen - Geldwerter Vorteil kann sogar vom Lohn abgezogen werden ^^
Der Weg zur Arbeit und zurück zählt nicht als Privatvergnügen! Wenn man das Auto gestellt bekommt, ist der Weg eigentlich mit drin!
Geldwerter Vorteil müsste dann aber vom Lohn abgezogen werden ^^