1

Bekomme ich erstaustattung?ALG2

Frage von razerbhv razerbhv

Ich hatte zwar schon einen hausrat jedoch musste ich ihn vor knapp einem jahr auflösen da ich berufsbedingt umgezogen bin und kein geld für den umzug hatte .. danach habe ich nurnoch in teilmöblierten wohnungen gewohnt und als ich den hausrat auflöste habe ich noch keine leisttungen bezogen.. bekomme ich die erstaustattung?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Mantis81 Mantis81

    Als ALGII Empfänger hat man 1x die Möglichkeit, ein sogenanntes "Ersteinrichtungsgeld" zu beantragen. Hierfür ist die Leistungsabteilung und nicht der eigentliche Ansprechpartner (Titel vergessen^^) zuständig. Fehlende Dinge eines Hausrates können hier beansprucht werden. Es wird dann pauschal ein Betrag (zw 800 - 1400 Euro) überwiesen. In einzelnen Fällen (unzuverlässige ALG Kunden) gibt es nur Gutscheine. Diese funktionieren quasi wie ein Check - aber nur für den beschriebenen Kauf (also "Waschmaschiene bis 150 Euro, zB) --- TIPP: ALLES aufschreiben was einfällt, um möglich hohen Betrag zu erhalten.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Kann auch Sachleistungen geben oder Gutschein. Bargeld ist kein Muss.

    Kommentar von Mantis81 Mantis81Mantis81

    äääh? Das steht alles in meinem Text -.-

    Und Sachleistungen gibt es nicht, da die Bundesargentur für Arbeit kein Depot besitzt, um Gegenstände zu verschenken.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Stimmt .. sorry .. mea culpa

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Aber Gutscheine für das Second-hand Kaufhaus. gibt es mittlerweile überall.

  • 2
    Antwort von Museumsfuehrer Museumsfuehrer

    Was manche Leute nicht alles haben wollen. Guck mal in dein örtliches Wochenblatt auf die Seite "gebraucht und umsonst"!!

    Kommentar von razerbhv razerbhvrazerbhv

    ich bin 18 und nicht mit absicht hartz 4 empfänger geworden :] ich lebe zur zeit von 200€ monatlich weil ich die schulden meiner ex abbezahlen darf und das deponat

    Kommentar von Tessa13 Tessa13Tessa13

    na dann sind deine Eltern zuständig,was denkst du,sollen es andere bezahlen,NUR weil du gerne umziehst,eine Frechheit!!

  • 2
    Antwort von schildi schildi

    glaube kaum ,musst du eben sparen und weiter Teilmöbliert wohnen

    Kommentar von razerbhv razerbhvrazerbhv

    zu spät :P zieh diese woche um.. bekomme heute erst bescheid ob er abgelehnt wird oder nicht (der antrag)

  • 1
    Antwort von Veronica Veronica

    So wie ich das sehe, ja. Du musst allerdings auch die Gründe darlegen, warum Du das alles nicht mehr hast. Trennung etc. Da es ein Erstantrag ist, wird Dir der wahrscheinlich auch genehmigt. Frage halt beim zuständigen Sachbearbeiter nach. Man muss die immer Löchern mit Fragen, von selbst bieten die Dir nichts an.

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Eher nicht. Du kannst ja nicht einfach deinen Haushalt auflösen und dann hinterher neues haben wollen. Da wirst du klein anfangen müssen.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Wenn du schon eine Wohnungsausstattung hattest, wird es höchstwahrscheinlich nur über ein Darlehen gehen, denn die Begründung, für einen Umzug kein Geld gehabt zu haben, wird nicht tragen, weil das ja letztlich hieße, der Steuerzahler kommt indirekt für diese Umzugkosten nachträglich auf.

    Sei es, wie es sei: ohne Diskussionen mit dem Sachbearbeiter wird es nicht abgehen.

  • 0
    Antwort von joyce123 joyce123

    Schau mal hier: www.tacheles-sozialhilfe.de da kannst du nachschauen bzw. fragen.

  • 0
    Antwort von Vpraest Vpraest

    Beim AlgII kannst du einen Antrag auf Erstbezug Stellen auch wenn du schon einmal eine Wohnung hattest. Im SGB I u. II steht alles drinne was du beantragen kannst

    Kommentar von razerbhv razerbhvrazerbhv

    danke nur doof das ich kein SGB zur hand habe grad

    Kommentar von Vpraest VpraestVpraest

    Steht alles im Netz

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Du hast auch kein Internet???

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.