Ich hatte zwar schon einen hausrat jedoch musste ich ihn vor knapp einem jahr auflösen da ich berufsbedingt umgezogen bin und kein geld für den umzug hatte .. danach habe ich nurnoch in teilmöblierten wohnungen gewohnt und als ich den hausrat auflöste habe ich noch keine leisttungen bezogen.. bekomme ich die erstaustattung?
Antworten (8)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Mantis81Mantis81
Als ALGII Empfänger hat man 1x die Möglichkeit, ein sogenanntes "Ersteinrichtungsgeld" zu beantragen. Hierfür ist die Leistungsabteilung und nicht der eigentliche Ansprechpartner (Titel vergessen^^) zuständig. Fehlende Dinge eines Hausrates können hier beansprucht werden. Es wird dann pauschal ein Betrag (zw 800 - 1400 Euro) überwiesen. In einzelnen Fällen (unzuverlässige ALG Kunden) gibt es nur Gutscheine. Diese funktionieren quasi wie ein Check - aber nur für den beschriebenen Kauf (also "Waschmaschiene bis 150 Euro, zB) --- TIPP: ALLES aufschreiben was einfällt, um möglich hohen Betrag zu erhalten.
-
2Antwort von
MuseumsfuehrerMuseumsfuehrer
Was manche Leute nicht alles haben wollen. Guck mal in dein örtliches Wochenblatt auf die Seite "gebraucht und umsonst"!!
Kommentar von
razerbhvrazerbhv ich bin 18 und nicht mit absicht hartz 4 empfänger geworden :] ich lebe zur zeit von 200€ monatlich weil ich die schulden meiner ex abbezahlen darf und das deponat
Kommentar von
Tessa13Tessa13 na dann sind deine Eltern zuständig,was denkst du,sollen es andere bezahlen,NUR weil du gerne umziehst,eine Frechheit!!
-
2Antwort von
schildischildi
glaube kaum ,musst du eben sparen und weiter Teilmöbliert wohnen
Kommentar von
razerbhvrazerbhv zu spät :P zieh diese woche um.. bekomme heute erst bescheid ob er abgelehnt wird oder nicht (der antrag)
-
-
1Antwort von
VeronicaVeronica
So wie ich das sehe, ja. Du musst allerdings auch die Gründe darlegen, warum Du das alles nicht mehr hast. Trennung etc. Da es ein Erstantrag ist, wird Dir der wahrscheinlich auch genehmigt. Frage halt beim zuständigen Sachbearbeiter nach. Man muss die immer Löchern mit Fragen, von selbst bieten die Dir nichts an.
-
0Antwort von
DerHansDerHans
Eher nicht. Du kannst ja nicht einfach deinen Haushalt auflösen und dann hinterher neues haben wollen. Da wirst du klein anfangen müssen.
-
0
Wenn du schon eine Wohnungsausstattung hattest, wird es höchstwahrscheinlich nur über ein Darlehen gehen, denn die Begründung, für einen Umzug kein Geld gehabt zu haben, wird nicht tragen, weil das ja letztlich hieße, der Steuerzahler kommt indirekt für diese Umzugkosten nachträglich auf.
Sei es, wie es sei: ohne Diskussionen mit dem Sachbearbeiter wird es nicht abgehen.
-
0Antwort von
joyce123joyce123
Schau mal hier: www.tacheles-sozialhilfe.de da kannst du nachschauen bzw. fragen.
-
-
0Antwort von
VpraestVpraest
Beim AlgII kannst du einen Antrag auf Erstbezug Stellen auch wenn du schon einmal eine Wohnung hattest. Im SGB I u. II steht alles drinne was du beantragen kannst
Kommentar von
razerbhvrazerbhv danke nur doof das ich kein SGB zur hand habe grad
Kommentar von
VpraestVpraest Steht alles im Netz
Kommentar von
DerHansDerHans Du hast auch kein Internet???
Kann auch Sachleistungen geben oder Gutschein. Bargeld ist kein Muss.
äääh? Das steht alles in meinem Text -.-
Und Sachleistungen gibt es nicht, da die Bundesargentur für Arbeit kein Depot besitzt, um Gegenstände zu verschenken.
Stimmt .. sorry .. mea culpa
Aber Gutscheine für das Second-hand Kaufhaus. gibt es mittlerweile überall.