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Bekomme ich Eltern-Unabhängiges bafög?

Frage von Millencolinxx Millencolinxx

Hallo, folgende situation: von 2003-2006 war ich in einer Ausbildung, von 2006-2009 habe ich gearbeitet.. Nun bin ich arbeitslos und würde gerne im nächsten jahr eine Fachoberschule besuchen, FOS II.. Habe ich anspruch auf elternunabhängiges bafög?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von anqelinajolly anqelinajolly

    Um elternunabhängiges BAföG zu erhalten, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    ° Nach Vollendung des 18. Lebensjahres liegt eine mindestens fünfjährige Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsantritt vor

    ° Sofern eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung mit anschließend dreijähriger Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden kann. Ist die Ausbildungszeit kürzer, so muss eine höhere Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden.

    Auszug aus: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg.html

    Kommentar von Millencolinxx MillencolinxxMillencolinxx

    Ich muss grad ganz ehrlich gestehen.. Es fällt mir grad Schwer das auf mich anzuwenden, wahrscheinlich liegt es an der Müdigkeit :-)

    Ich hab mit 17 (2003) meine Ausbildung angefangen, war mit 20 (2006, 3 Jahre) fertig. Dann war ich 3 Jahre (2006-2009) im Beruf tätig.

    Was würdet ihr sagen, berechtigt oder nicht? Hat jemand eine Telefonnummer wo ich mich erkundigen könnte? Danke für eure hilfe!

    Kommentar von banshee1983 banshee1983banshee1983

    siehe oben! mehr als sagen, daß du berechtigt bist (wenn deine angaben stimmen), kan ich auch nicht! hier ist die ofizielle seite http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php da gibt es auch kontaktdaten!

    Kommentar von anqelinajolly anqelinajollyanqelinajolly

    Millencolinxx: passt doch, oder?

    Kommentar von anqelinajolly anqelinajollyanqelinajolly

    Danke für die Auszeichnung "hilfreichste Antwort" :-)

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    Antwort von Nudelsternchen Nudelsternchen
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    Antwort von banshee1983 banshee1983

    müßte eigentlich klappen. ich glaube, man muß 6 jahre (inkl. ausbildung) gerabeitet haben, um berechtigt zu sein. du darfst nur kein hohes vermögen haben (auch keine bausparverträge)

    Kommentar von Millencolinxx MillencolinxxMillencolinxx

    und dann ist es auch egal wann ich das beantrage? sprich: Wenn ich erst im nächsten jahr anfange? Oder gibt es da eine "Verjährung" wenn ich das mal so nennen darf..

    Kommentar von banshee1983 banshee1983banshee1983

    nein, von einer verjährung habe ich noch nie was gehört! nur wenn man über 30 ist wird´s schwierig.

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    Antwort von cyracus cyracus

    Google mit

    bafög rechner

    Da kriegst Du alle Infos.

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