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Bekomme ich eine Wohnung wenn ich ein Monatliches Netto Einkommen von 580 Euro habe?

Frage von Lipton727 Lipton727

Ich möchte mir eine Wohnung anschaffen ich mache zurzeit mein Abi arbeite nebenbei auf 400 Euro fest , bin nicht mehr in der Probe Zeit und bekomme monatlich noch 184 euro Kindergeld also habe ich ein festes monatliches Einkommen von 580 Euro , die Wohnung die ich haben möchte hat 1 Zimmer und kostet warm um die 250 Euro monatlich also sie ist aufjedenfall bezahlbar zudem bekomme ich noch monatlich 150 - 200 Euro durch eine andere Einkommensquelle aber das ist unter der Hand. Ich habe dann jaa noch anrecht auf Unterhalt 194,10 von meinem Dad und von meiner Mum muss der Unterhalt dann ausgerechnet werden. Zudem bekomme ich dann auch noch Wohnungsgeld also wie man sieht ist die Wohnung aufjedenfall bezahlbar nur die Frage ist bekomme ich die auch ? Den das einzige was ich nachweisen kann ist ein festes einkommen von 400 euro fest im Monat und 184 Euro kindergeld zudem die 194,10 Euro an Unterhalt was mein Dad aber sowieso nie zahlt , was gebe ich den als monatliche Einkommen an bei dem Bewerbungsbogen? Nur die 584 Euro oder auch die 194,10 Euro die ich sowieso fast nie bekomme ? Bekomme ich den eine Wohnung mit so wenig Netto einkommen ?

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Antworten (5)

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    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Deine Eltern sind unterhaltspflichtig solange Du noch Schülerin bist oder Du eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium hast.

    Aber:

    Falls Du bereits volljährig bist und noch bei Dener Mutter gewohnt hast dann richtete sich Dein monatlicher Bedarf nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle entsprechend dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern.

    Im Unterschied hierzu ist in der Regel gemäß Ziff. 13.1.2 SüdL nach der Gründung eines eigenen Hausstandes nunmehr ein von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern unabhängiger Bedarf in Höhe von € 640 anzusetzen. Im Einzelfall kann der Bedarf auch höher ausfallen, wenn z.B. die Wohnkosten (Unterkunft und Heizung) höher als € 270 liegen oder wegen eigener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren.

    Von dem so ermittelten Bedarf ist die volle Ausbildungsvergütung (netto) - allerdings abzüglich eines Betrages von 90 Euro als ausbildungsbedingter Aufwand - wegzurechnen, sowie auch das volle Kindergeld in Höhe von € 184,-

    Dementsprechend sieht es nach Deinen Angaben ja wohl so aus, daß Du Dich weitgehend selbst unterhalten kannst und somit keinen Anspruch bzw. einen geringen Anspruch auf Unterhalt gegenüber Deinen Eltern hast. Evtl. Wohngeld oder Bafög usw. ist hier noch gar nicht berücksichtigt.

    Kommentar von Lipton727 Lipton727Lipton727

    Oke danke für die vielen Angaben das hilft echt weiter, Also volljährig bin ich schon zurzeit bin ich noch schüler und fange nächstes Jahr eine Ausbildung an , ein Auto habe ich nicht daher habe ich auch nicht so viele Unterhaltskosten das einzige was ich hätte wär mein Handy mit Monatlich 20 Euro und meine Bus Fahr Karte mit monatlich 29 Euro.

    Also die Wohnung kann ich aufjedenfall unterhalten da ich ja auch noch nicht offiziele Einnahmen habe die aber nicht regelmäßig sind.

    Die frage ist halt auch was ich als Nettoeinkommen angeben soll , den Unterhalt von 194,10 ( Die mein Dad nie Zahlt ) die 400 euro Fest vom Job und die 184 Euro Kindergeld das wären jaa dann 778,10 Euro oder soll ich nur die 580 euro (ohne den Unterhalt ) angeben ?

    Also die Wohnung kann ich jaa aufjedenfall bezahlen das Geld für Genossenschaft Anteile von 800 Euro oder so habe ich auch , also würde ich die Wohnung bekommen oder eher nicht ?

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    Antwort von romeo27 romeo27

    das sieht eher nach nem zimmer aus....!

    Kommentar von Lipton727 Lipton727Lipton727

    Jaa 1 Zimmer Wohnung wäre das , mehr brauch ich aber auch nicht bin da das 1 -Zimmer schon groß ist und mit Balkon und alles hat

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    Antwort von Fotografin1958 Fotografin1958

    Das dürfte schwierig werden.

    Ihr "offzielles" (das jenige, welches Sie nachweisen können) Einkommen ist also € 580,--; davon gehen monatlich für die Miete € 250,-- ab, es bleiben Ihnen € 330,--.

    Ihr zukünftiger Vermieter wird sich und auch evtl. Sie fragen, wovon Sie die restlichen Kosten bestreiten werden als da wären:

    • Telefon
    • Handy
    • Internet
    • Nahrung
    • Mobilität
    • Drogerieartikel wie Toilettpapier, Shampoo etc.
    • "Kleinigkeiten" wie neue Sachen zum Anziehen, Friseur, Freizeitgestaltung ...

    Wie es mit Wohngeld aussieht, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings befürchte ich, dass Ihnen Wohngeld nicht zustehen wird und Ihre Eltern unter Umständen in die Pflicht genommen werden, denn nach der Hartz-IV-Regelung sind Ihre Eltern für Sie bis zu Ihrem 25. Lebensjahr zuständig; dabei gibt es nur ganz wenige Ausnahmen wie beispielsweise Ausbildung an einem Ort.

    Ihr "inoffizielles" Einkommen wird Ihren Vermieter wohl kaum interessieren, denn es ist ja wohl kaum nachweisbar.

    Ich sähe eigentlich nur einen Ausweg: Bitten Sie Ihre Eltern, dass diese sich bei Ihrem zukünftigen Vermieter als Bürgen vorstellen.

    Kommentar von Lipton727 Lipton727Lipton727

    Oke danke für die vielen Angaben das hilft echt weiter, Also volljährig bin ich schon zurzeit bin ich noch schüler und fange nächstes Jahr eine Ausbildung an , ein Auto habe ich nicht daher habe ich auch nicht so viele Unterhaltskosten das einzige was ich hätte wär mein Handy mit Monatlich 20 Euro und meine Bus Fahr Karte mit monatlich 29 Euro.

    Also die Wohnung kann ich aufjedenfall unterhalten da ich ja auch noch nicht offiziele Einnahmen habe die aber nicht regelmäßig sind.

    Die frage ist halt auch was ich als Nettoeinkommen angeben soll , den Unterhalt von 194,10 ( Die mein Dad nie Zahlt ) die 400 euro Fest vom Job und die 184 Euro Kindergeld das wären jaa dann 778,10 Euro oder soll ich nur die 580 euro (ohne den Unterhalt ) angeben ?

    Also die Wohnung kann ich jaa aufjedenfall bezahlen das Geld für Genossenschaft Anteile von 800 Euro oder so habe ich auch , also würde ich die Wohnung bekommen oder eher nicht ?

    Kommentar von Fotografin1958 Fotografin1958Fotografin1958

    Die Genossenschaft interessiert eigentlich nur € 580,--, den Sie ja auch beispielsweise durch Kontoauszüge nachweisen könnten. Das Kindrgeld können Sie selbstverständlich auch aufführen. Den Unterhalt Ihres Vaters können Sie allerdings "knicken", da Ihr Vater leider seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt (warum auch immer). Die anderen unregelmäßigen Einnahmen gehören auch zu dem Posten, den die Genossenschaft nicht interessieren dürfte.

    Mit € 580,-- wird der Unterhalt einer eigenen Wohnung unter Umständen etwas sehr knapp. Sie werden also monatliche feste Ausgaben von € 299,-- haben. Ihnen bleiben also € 281,--, von denen Sie nicht nur Ihre weiteren laufenden Kosten wie Lebensmittel, Dorgerieartikel und Internet bestreiten müssten, sondern auch noch Rücklagen für Instandhaltungen und Neuanschaffungen (Fernseher, Kühlschrank, PC, Klamotten etc.) aufbringen müssten. Ja, es ist zu schaffen ... aber stellen Sie sich darauf ein, dass Sie zum einen ständig nebenbei arbeiten müssen und zum anderen zum größten Teil von Nudeln, Kartoffeln und Brot leben müssten.

    Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Glück und vor allem Durchhaltevermögen!

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    Antwort von Maiensee Maiensee

    Es wird knapp, aber wenn du sparsam bist und keine anderen Ausgaben wie zum Beispiel ein Auto hast, das ja auch erhalten werden will, dann könnte es sich ausgehen. Kannst ja mal versuchen, die Miete auf 200 runterzuhandeln, vielleicht hast ja Glück.

    Kommentar von Lipton727 Lipton727Lipton727

    Danke für die Antwort , nein ein Auto habe ich nicht meine Monatlichen Ausgaben wären jaa nur mein Handy mit 20 Euro und meine Bus Fahr Karte für 29 Euro monatlich also die Wohnung könnte ich aufjedenfall halten nur ist halt die Frage ob ich sie auch bekommen würde den ich weiß halt nich was ich als Monatliches Einkommen angeben soll die 400 Euro Job plus das Kindergeld 184 und den unterhalt 194,10 Euro (den mein dad nie bezahlt ) das wären ja dann 778,10 Euro oder soll ich nur die 580 Euro als Monatlichen Netto einkommen angeben? Die Frage ist jaa auch ob die mich nehmen würde , die Genossenschaftsanteile von 800 euro kann ich auch bezahlen das is kein Problem#

    Kommentar von Maiensee MaienseeMaiensee

    Das kann ich dir nicht beantworten. Aber das mit den Genossenschaftsanteilen klingt eigenartig. Ich weiß nicht, ob ich davon nicht die Finger lassen würde.

    Kommentar von Lipton727 Lipton727Lipton727

    Das ist jaa genau das gleiche als wie mit ner Kaution bei vielen Wohnungen muss man ja als Kaution 3 kalte Wohnungsmieten abgeben bei den Genossenschaft sind das verschiedene Genossenschaft anteile daa kann man fast selbst wählen was man Zahlen möchte aber im Normalen Bereich natürlich also man bezahlt dann fast das gleiche wie bei der Kaution halt.

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    Antwort von klaumi klaumi

    Wenn Dir eine Garage als Wohnraum genügt ?!

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