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bekomme ich eine wohnung?und vllt einen wohnzuschuss?

Frage von cachi65 cachi65

iich bin 18jahre alt und habe bis vor einem halben jahr bei meiner mutter gewohnt. jetzt wohne ich mit meinem freun zusammen. ich habe mich aber nicht umgemeldet(bin also noch bei meiner mutter gemeldet) ich bekomme ca 150 euro bafög und 200euro halbweisenrente. mit meinem kindergeld habe ich also ca 500 weuro.

ich weiss nicht ob ich weiter bei meinem freund wohnen will und stelle mir jetzt die frage ob ich nicht in eine eigene wohnung ziehe. 1. geht das? 2. bekomme ich dann einen wohnzuschuss oder sowas?

danke für eure antworten

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Antworten (5)

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    Antwort von Imera Imera

    bevor du einen Vertrag unterschreibst, erkundige dich erst beim Wohnungsamt bzw ARGE. Du mußt einen Vertrag auch einhalten können.

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    Antwort von Hoppel1961 Hoppel1961

    "Jemand" hat zwar geschrieben, daß er einen Antrag stellt, aber nicht, daß ein Anspruch besteht. Die Mietbeihilfe wird nur bei den Eltern wohnenden Studenten gewährt.

    Kommentar von cachi65 cachi65

    hm achso. aber es gibt ja auch sowas wie mietzuschüsse oder sowas oder? also ich weiss das die mutter einer freundin vom amt was für ihr miete dazu bekommt. aber frage ich mal anders...wenn ich jetz in ne eigene wohnung ziehe..bekomme ich irgendwas??

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Nein, Du hast auf nichts anderes als das BaföG Anspruch.

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    Antwort von Hoppel1961 Hoppel1961

    Leider nur falsche Antworten. Der Reihe nach: ein Anspruch auf Wohngeld besteht für Dich allein nicht. Hier kommt es darauf an, was Dein Freund beruflich macht, ob er also auch Auszubildender ist oder erwerbstätig. Ein Anspruch auf ALG II besteht generell nicht. Die hier erwähnte Mietbeihilfe gilt nur für Studenten, die zu Hause wohnen und deren einnahmen nicht zu Deckung der Mietkosten reichen. Insofern kann man sich das Ausfüllen irgendwelcher ellenlangen Anträge auch gleich sparen.

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Ergänzung: Das mit dem Freund ist nur dann relevant, wenn Du mit ihm zusammenziehst. Willst du allein wohnen besteht generell kein Wohngeldanspruch.

    Kommentar von cachi65 cachi65

    hab ja in meiner fragestellung erwähnt das ich von ihm weg ziehen will-also allein wohnen möchte

    Kommentar von cachi65 cachi65

    aber warum besteht denn da eig. kein anspruch? denn eine die hier eine antwort hingeschrieben hat, ist ja grad in der selben situation und sie hat ja denn warscheinlich anspruch oder wie ist das ?

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    Antwort von teresazaunig teresazaunig

    hallo, ich bin in einer ähnlichen situation. ich wohne allein und bekomme bafög, kindergeld von meinen eltern und noch zuschuss von ihnen.

    grundsätzlich bekommt man kein wohngeld oder hartz 4 wenn man bafög bezieht (oder auch nur "bafögberechtigt" ist, selbst wenn dieses nicht bewilligt wurde!!)

    man kann aber eine sogenannten "mietbeihilfe" beim arbeitsamt, bzw jobcenter, wie es bei dir eben gerad heißt, beantragen.

    dazu musst du einen langen antrag (schlimmer als bafägantrag!) ausfüllen. ich hab das auch gemacht, habe aber die für diese woche versprochene antwort noch nicht bekommen

    grundsätzlich berechnet sich die mietbeihilfe aus der differenz von miethöhe und dem im bafög enthaltenen für die miete bestimmten betrag

    wenn du also zb (wie ich) etwa 60 euro bafög nur für miete bekommst und diese 200 euro beträgt, könntest du 140 euro bewilligt bekommen...

    viel glück, lg

    Kommentar von cachi65 cachi65

    erstmal danke für die antwort. da bin ich ja schonmal beruhigt das es möglich ist allein zu wohnen.

    wie lange hat es denn zb bei dir gedauert bis du die ganzen anträge und den ganzen papierkram durch hattest?

    Kommentar von teresazaunig teresazaunig

    also ich hab mir den antrag abgeholt und gleich einen termin zur abgabe gemacht (ich musste es nämlich persönlich abgeben, konnte man nicht schicken, weil es gleich auf vollständigkeit kontrolliertt wurde bei der abgabe)

    das ausfüllen und zusammensuchen der dokumente hat schon eine weile gedauert, allerdings wirst du ja auch vieles noch vom bafögantrag haben. wie lange du brauchst kommt halt darauf an, woher du noch dokumente brauchst. ich musste mir zb noch einiges zuschicken lassen (kontoauszug vom bausparvertrag, bescheinigung der krankenversicherung u.ä.) wenn du den vertrag holst, mach den abgabetermin lieber erst für eine woche später oder so aus, falls es schwierig wird, bestimmte belege zu besorgen die bearbeitung sollte eigentlich nicht lange dauern, mir wurde eine woche gesagt, allerdings hab ich bisher noch keinen bescheid bekommen (ich glaub ich muss auch erst noch was nachreichen, vllt liegts daran) viel erfolg!

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Geht.
    Erstmal Wohnung suchen und finden, dann Mietvertrag unterschreiben.
    Dann zur Wohngeldstelle Wohngeld beantragen.
    Wenn abgelehnt zur ARGE.
    Da ALGII als unterstützende Leistung zum Lebensunterhalt beantragen.

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Geht nicht. Vollkommen falsche Antwort :-(

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