Bekomme ich eine Strafanzeige per Post nach Hause wenn ich schon genug ausgesagt habe?

5 Antworten

Ich habe relativ lange ausgesagt

Macht jetzt die Länge der Aussage auch schon einen Unterschied?

es wird aber wohl jetzt gegen mich ermittelt.

Ja, ab dem Moment, als man die Tabletten bei Dir gefunden hat.

Muss ich trotzdem mit einem Brief rechnen wegen der Strafanzeige per Post nach Hause?

Die Post verschickt keine Strafanzeigen. Aber ja, Du wirst Post bekommen. Entweder vom Staatsanwalt oder vom Gericht.

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 19:29

und mit wieviel Zeit muss ich da ungefähr rechnen?
Kann man dazu was sagen?
Die Länge der Aussage nach kriege ich anscheinend" keine Vorladung", weil man ja einmal ein Brief von der Polizei und einmal vomGericht bekommt, und der Gerichtstermin wird wohl gegen Anfang nächsten Jahres sein..

jurafragen  03.08.2015, 19:30
@123Gunter123

und mit wieviel Zeit muss ich da ungefähr rechnen?

Wochen, Monate oder Jahre. Vermutlich Monate.

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 19:32
@jurafragen

Ich kenne mich leider damit nicht aus weil das meine erste Straftat ist.
Bekomme ich denn ein Brief von der Polizei? Oder nur vom Gericht?
Weil die Strafanzeige wird ja von der Polizei erstattet..

jurafragen  03.08.2015, 19:35
@123Gunter123

Du wirst vermutlich von der Polizei keinen Brief mehr bekommen, da Du ja bereits ein Geständnis abgelegt hast und Dir der Tatvorwurf bereits eröffnet wurde.

Die Strafanzeige gegen Dich wurde von dem Polizeibeamten bei der Staatsanwaltschaft erstattet, diese wird Dir natürlich nicht zugestellt, du kannst aber gern in die Ermittlungsakte Einsicht nehmen, beispielsweise über einen Verteidiger.

Sehr vermutlich wird als nächstes entweder ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt.

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 19:40
@jurafragen

Sprich ich werde nach der Ermittlung ein Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen? Kannst du mir vllt den Ablauf erklären?
Ich würde halt gerne wissen, wann solch ein Brief ankommen kann, damit ich rechtzeitig meine Eltern informieren kann (da ich noch zuhause lebe und meine Eltern gerne das Briefgeheimnis verstoßen).. Ich bin echt unwissend :/

jurafragen  03.08.2015, 19:43
@123Gunter123

Sprich ich werde nach der Ermittlung ein Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen?

Nein, vom Gericht. Von der Staatsanwaltschaft nur, wenn das Verfahren eingestellt wird, womit hier eher nicht zu rechnen ist.

Ich würde halt gerne wissen, wann solch ein Brief ankommen kann

Wie alt bist Du denn?

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 19:46
@jurafragen

18, werde nächsten Monat 19...

jurafragen  03.08.2015, 19:56
@123Gunter123

okay, mit 17 wären die Eltern ohnehin früher oder später über das Verfahren informiert worden.

Aber ich kann DIr halt nur sagen, dass es solange dauert, wie es dauert. Womöglich kommt vorher auch noch Post von der Jugendgerichtshilfe. Und dann kann es ohnehin sinnvoll sein, dass die Eltern hier kooperieren und ggf. dein noch etwas kindliches Gemüt betonen.

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 19:56
@123Gunter123

Und ich weiß halt nicht wann vom Gericht ein Brief kommen wird.. Man sagte mir das das Verfahren Anfang nächstes Jahr sein wird, aber wann wird einem die Post dann zugestellt?

Vielen Dank für deine Beratung! Mir ist halt nur wichtig wann die Post zugestellt wird, kurz vorm Gericht oder jetzt bald schon..

jurafragen  03.08.2015, 19:59
@123Gunter123

Man sagte mir das das Verfahren Anfang nächstes Jahr sein wird

Wann das Verfahren stattfindet, das hat den Polizeibeamten nicht zu interessieren und er hat auch nur geraten.

aber wann wird einem die Post dann zugestellt?

Dann, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, die Anklageschrift geschrieben ist und das Gericht die Zeit gefunden hat, diese durch die Post zustellen zu lassen. Und das ist eben nun mal *irgendwann*.

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 20:00
@jurafragen

Das heißt ich suche mir einen guten Moment und werde meine Eltern dann darüber wohl oder übelst informieren..

jurafragen  03.08.2015, 20:02
@123Gunter123

Das wäre nicht falsch. Und dann wäre wohl auch der richtige Zeitpunkt, zwei wesentliche Themen zu besprechen: Wer zahlt den Anwalt und wann machst Du eine Therapie.

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 20:08
@jurafragen

Ich selber natürlich... bei den Narcotic Anonymous bin schon, das ist schonmal ein guter Anfang.. aber konsumieren tu ich seit zwei Wochen nichts mehr, aber das tut wohl auch nichts mehr zur Sache..

Eine Frage noch: da ich vom Psychiater Medikamente verschrieben bekomme (Benzodiazepine, wovon auch zwei Stück gefunden wurden, ich aber Rezeptkopien habe) und während der Vrenehmung und auch der Festnahme ich auf diesen Medikamenten war, kann man da als nicht zurechnungsfähig profitieren?
Ich bin mänlich unter Therapie von Medikamenten, und hätte ich das nicht konsumiert hötte ich wohl andere Strippen gezogen... Aber naja, wenigstens kooperativ gewesen...
Und wie lange dauern solche Ermittlungen? Du sagtest Wochen, Monate, wann kann ich ungefähr mit einer Anklageschrift rechnen?

jurafragen  03.08.2015, 20:11
@123Gunter123

da ich vom Psychiater Medikamente verschrieben bekomme (Benzodiazepine, wovon auch zwei Stück gefunden wurden, ich aber Rezeptkopien habe) und während der Vrenehmung und auch der Festnahme ich auf diesen Medikamenten war, kann man da als nicht zurechnungsfähig profitieren? 

Unwahrscheinlich, denn Du warst offensichtlich klar genug, um ein ausführliches Geständnis abzulegen.

Und wie lange dauern solche Ermittlungen?

Wochen bis Monate. Möglicherweise hört man Dein Handy ab, um an Deinen Dealer zu kommen.

wann kann ich ungefähr mit einer Anklageschrift rechnen?

Wenn Die Ermittlungen abgeschlossen sind.

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 20:30
@jurafragen

der der mir das "geklärt" hat war ja mit dabei, die Hauptdealer sind bekannt, wir wurden ja beobachtet..

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 20:39
@123Gunter123

selbst die hauptdealer wurden beobachtet..

jurafragen  03.08.2015, 20:41
@123Gunter123

selbst die hauptdealer wurden beobachtet..

Dann kannst Du Dir ja vorstellen, wie viel Material jetzt auszuwerten ist.

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 21:03
@jurafragen

das heißt das dauert die ermittlungen? ich kann das nicht nachvollziehen.. aber soweit ich weiß haben die nichts am hals, und ich kannte die auch nicht..

Die Polizei kann dir nichts versprechen. Welche Anzeige bzw wofür du dich verantworten musst, entscheidet die Staatsanwaltschaft. 

Und mal ganz ehrlich. Fast 30 Tabletten sind kein Eigenbedarf. 

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 19:25

Wurde mir gesagt. Nur stellt sich mir die Frage ob ich eine Strafanzeige postalisch nach Hause bekomme oder nicht.

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 19:26
@123Gunter123

Eigenbedarf... ich habda meine Gründe angegeben weshalb ich einen Vorrat holen wollte.

MrSchmidt94  03.08.2015, 19:27
@123Gunter123

Ja, du bekommst die mit der Post. Wann ist immer abhängig, wie schnell die Anzeige bearbeitet wird.

jurafragen  03.08.2015, 19:38
@MrSchmidt94

Ja, du bekommst die mit der Post

Woher nimmst Du diese Erkenntnis?

jurafragen  03.08.2015, 19:45
@MrSchmidt94

Welche Erkenntnis?

Die - unzutreffende - Erkenntnis, dass die Strafanzeige dem Beschuldigten zugestellt wird.

Hallo Gunter

das strafrechtliche hat dir ja @jurafragen sehr genau erklärt, wie immer sehr genau und richtig

nun aber, er hat vergessen dir was noch zu schreiben:

das Verwaltungsrecht wird dir die Fahrerlaubnis entziehen, und wenn du keine hast wirst du später zuerst eine MPU machen müssen

auch wenn du nicht fahrend angetroffen bist, bei harte Drogen (alles außer Cannabis) wird die Fahrerlaubnis entzogen die du erst wieder bekommst wenn du 1 Jahr Abstinenznachweise hast und dann die MPU bestehst

der Konsum muss nicht nachgewiesen werden, die Aussage von dir reicht aus das du konsumiert hast

und 30 Tabletten sind ja auch aussagekräftig genug

Wenn schon keine Vorladung zur Kripo zwecks Aussage erfolgt, so wirst Du doch sicher von der Staatsanwaltschaft einen schriftlichen (von der Post zugestellten) Bescheid über die a) Einstellung des Verfahrens oder b) eine Anklageschrift oder c) eine Ladung zum Gerichtstermin erhalten.

klar jede Anzeige wird dem Betroffenen zugeleitet. Wenn er sie nicht selbst abholt über postalischem Weg

123Gunter123 
Fragesteller
 03.08.2015, 19:25

Gibt es die Möglichkeit das selbst abzuholen? Schon nach ner Woche?

jurafragen  03.08.2015, 19:29

klar jede Anzeige wird dem Betroffenen zugeleitet

Ähm... Nein.