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Bekomme ich eine Sperre, wenn ich Festvertrag nach Zeitvertrag nicht annehme?

Frage von tinemaus tinemaus

Mein Zeitvertrag läuft Ende Juni2008 aus. Verlängerung ist ausgeschöpft, also würde ich evtl. einen Festvertrag bekommen. Beim Arbeitsamt habe ich mich 3 Monate vor Beendigung gemeldet. Nun ist es aber so, dass ich aus persönlichen Gründen keine Festvertrag mit dieser Firma haben möchte. Wenn ich ablehne, bekomme ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt?

Gruß,

Christine

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Antworten (7)

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Im Prinzip ja, weil du so die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hättest. Nur wenn ein Selbstverschulden ausgeschossen ist, stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen der Sozialversicherung ungeschmälert zu. Ansonsten entscheidet der sachbearbeiter über die Dauer der Sperre. Kannst du nicht stattdessen in eine andere Firma wechseln?

  • 4
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    wer seine arbeitslosigkeit selbst verschuldet, muss mit sanktionen rechnen.

    das wäre bei dir der fall.

  • 2
    Antwort von andreas48 andreas48

    dann lass doch einen Aufhebungsvertrag machen..oder noch besser, egal was ist, du bleibst in der Firma und suchst dir in der Zeit etwas neues und kündigst fristgemäß..

    zumindest in der heutigen Zeit würde ich so verfahren

    Kommentar von QuestionMonkey QuestionMonkeyQuestionMonkey

    auch beim aufhebungsvertrag gibts ne sperre

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    Antwort von heligirl heligirl

    Wie soll die ARGE das denn erfahren? Die rufen ja sicher nicht dort an. Und was sie nicht wissen, macht sie nicht ... , hm das reimt sich leider nicht. Zeitvertrag ist ausgelaufen und basta. Bei mir haben sie glaube ich nicht nachgefrat, ob ich nicht bleiben konnte.

    Kommentar von Tenshi Tenshi

    Es könnte aber auch sein, dass der Arbeitgeber auf der Arbeitsbescheinigung genau das einträgt... und die verlangt die ARGE bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf jeden Fall. Also, ich würde sagen, du nimmst den Festvertrag an und schaust dich nach etwas neuem um...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Wie soll die ARGE das denn erfahren?''

    Durch die Arbeitsbescheinigung.

    Kommentar von jotde01 jotde01jotde01

    so wie ich das verstanden habe will tinemaus nach Beendigung des Zeitvertrags Leistungen von der ARGE beziehen - dann wird schon zur Sprache kommen, dass es einen Festvertrag hätte geben können, den sie nicht annimmt. Und damit entfällt der Leistungsanspruch an die ARGE - und das finde ich dann auch richtig so.

    Kommentar von KinderKinder KinderKinderKinderKinder

    was die arge nicht alles in erfahrung bringt, da würdest du augen machen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Es kommt drauf an, auf was für ne Leistung überhaupt Anspruch bestehen würde. Eine sofortige Sperre gibts nur bei alg I. Bei alg II wird erst mal nur abgesenkt.

    (SGB III § 144, SGB II § 31)

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    Antwort von Cyberchris Cyberchris

    Hallo Christine,

    laß dich nicht von den Aussagen der meisten hier verunsichern. Es tritt nicht automatisch eine Sperrzeit ein, wenn du ein Angebot auf Festanstellung ablehnst. Entscheidend ist nur, ob du vor dem befristeten Arbeitsverhältnis ein unbefristetes beendet hast. Dann würde sich die Frage stellen, warum das Unbefristete aufgegeben wurde.

    Dazu kurz der Gesetzestext:"§ 144 SGB III Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit (1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst ... und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe)"

    Ganz klar gilt: durch den Nichtabschluß eines Arbeitsvertrages liegt kein Auflösungssachverhalt vor.

    Falls es bei dir um Arbeitslosengeld II gehen sollte, mag es anders aussehen. Damit kenne ich mich nicht aus.

    Kommentar von tinemaus tinemaus

    Ich habe vor dem befristeten 2-jährigen Arbeitsverhältnis eine 3 jährige Ausbildung in der gleichen Firma gemacht und davor habe ich ALG I bezogen. Aber wenn ich das ANgebot auf Festeinstellung ablehne, handel ich doch vorsätzlich, da ich jetzt ja schon arbeitssuchend gemeldet bin!?

    Kommentar von Cyberchris Cyberchris

    Entscheidend für den Eintritt einer "Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe" ist die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses. Wenn du einfach die Befristung auslaufen lässt, löst du kein Beschäftigungsverhältnis. Was anderes wäre es nur, wenn du eine vom Amt vermittelte Stelle ohne wichtigen Grund ablehnst. Aber das ist eine andere Baustelle.

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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler

    Du mußt mit Sanktionen rechnen.

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    Antwort von moon73 moon73

    Normalerweise fragt die Arge nicht nach, ob der Vertrag hätte verlängert werden können. Aber das kleine Risiko müßtest du eingehen. Oder aber du nimmst den Festvertrag erstmal an und bewirbst dich weiter hin. Du hast ja dann wieder ne Probzeit und kommst ja aus dem Vertrag dann auch wieder recht schnell raus.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Du hast ja dann wieder ne Probzeit ''

    Nö. Eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist kann längstens 6 Monate gehen. Da fängt nichts neu an. Das Arbeitsverhältnis wird ja ''nur'' fortgeführt.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Unter Umständen gibt es aber einen neuen Vertrag und der beinhaltet auch eine neue Probezeit. Alles schon erlebt.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Alles schon erlebt.''

    Wenn Arbeitgeber Fehler machen, ändert sich dadurch aber nicht die Gesetzeslage.

    (BGB § 622 Abs. 3)

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    @bitmap: DAs ist für die Zukunft gut zu wisssen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Oft nützt einem das Wissen nicht viel, wenn der AG sich stur stellt. (Wenn ich dran denke wie viele 400-€-Jobber arbeitsrechtsmäßig besch:ssen werden, dann könnt ich ...)

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