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Bekomme ich eine Sperre bei der ARGE ???

Frage von Zwiebel21 Zwiebel21

Hallo ich habe eine Frage vielleicht kann mir da jemand helfen? ich bin alleinerziehung und noch in Mutterschutz habe vor 3 Monaten einen Minijob angenommen den ich vor kurzen Kündigen müßte weil ich keinen mehr habe der für mein Kind aufpassen tut. Jetzt sagte meine Arbeitstelle ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll ich das machen? und die ARGE will von mir eine Kündigung sehen. Was soll ich jetzt tun ??? und bekomme ich eine Sperre wer zahlt dann meine Miete???

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Antworten (4)

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    Antwort von freakyfrank freakyfrank

    Ein Aufhebungsvertrag birgt immer ein Risiko, denn er wird "im gegenseitigen Einvernehmen" geschlossen und kann auch als Kündigung deinerseits ausgelegt werden. ICH würde sowas niemals unterschreiben und es auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber anlegen. Kann man mit dem Arbeitgeber nicht nicht Klartext reden? Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen z.B., wäre gegenüber einer alleinerziehenden eine faire Sache!

    Viel Glück für euch!

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wenn die betreuung des kindes nachweislich nicht mehr sichergestellt werden kann, ist die weiterausführung deines jobs unzumutbar und somit darf eine kündigung bzw. vertragsaufhebung nicht bestraft werden. http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/HW-10---15.09.2010.pdf geh am besten vorher zu deinem sb und erkläre deine veränderte situation!

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    Antwort von Zwiebel21 Zwiebel21

    Ich danke euch für die Antworten meine SP hat mir auch gesagt das ich eine Kündigung brauche.Aber ich glaube nicht das ich die bekomme weil die mich gerne als da behalten wollen.Mal sehen was daraus wird

    Kommentar von sophl89 sophl89sophl89

    ich kenne das meiner freundin gings genauso und totz aufhebungsvertrag hat sie geld bekommen, weil sie das gleiche problem mit den kindern geschildert hat,so! :)

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    Antwort von sophl89 sophl89

    nein, es kann passieren, dass sie dir mit einer sperre drohen, wenn sie es machen, dann in widerspruch und deine begründung angeben mit dem Kind spätestens zahlen sie weiter, aufhebungsvertrag kannst du eig. unterschreiben (aber keine garantie, kenne den fall nur von einer bekannten) würde sicherheitshalber hatl mal anrufen und nachfragen bei der arge

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