Ich war mit meinem Mann 27 Jahre verheiratet . Wir haben beide neue Partner ,teilen uns noch die gemeinsam angemietet Wohnung zu unterschiedlichen Zeiten.Unser Kind 17 lebt auch in der Wohnung.Sie wird auch dort wohnen bleiben. Ich werde in Kürze aus ziehen,da ich die Miete der großen Wohnung nicht bezahlen kann.Ich arbeite auf 400,- Basis (verdiene 167 ,-) und erhalte von meinem Mann noch 300,- Unterhalt ,nur für mich,was unsere Tochter braucht ,Miete ,Strom und Telefon bezahlt mein Mann. Ab Januar wird mein Mann seine Steuerklasse von 3 auf 1 ändern, er sagt ,dann könnte er mir keinen Unterhalt mehr zahlen.Mein Antrag auf Unterstützung bei der Arge wird noch bearbeitet.Steht mir nicht auch Ehegattenunterhalt zu ? Und wo kann ich das durch bringen,klärt das ein Anwalt,oder die Unterhaltskasse ?
bekomme ich Ehegattenunterhalt ? Klärt das ein Anwalt,oder die Unterhaltskasse ?
Antworten (3)
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JoschauJoschau
Hi Tinkabell1811,
ob Dir noch Ehegattenunterhalt zusteht oder nicht, lässt sich immer nur anhand einer individuellen anwaltlichen Beratung abschließend klären. Grundsätzlich bist Du allerdings - soviel lässt sich aus Deiner Sachverhaltsschilderung herauslesen - zu einer Vollerwerbstätigkeit verpflichtet, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und auf Deiner Seite keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen.
Ob dann noch ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht, musst Du mit Deinem Anwalt abklären. Weitere grundlegende Informationen zu dem Thema findest Du hier: http://asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/ehegattenunterhalt.htm
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Lissy832Lissy832
wie alt bist du denn das du nicht allein mal für dich sorgen kannst???? vollzeitstelle annehmen?
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Leasun Hallo,
Dir steht Ehegattenunterhalt zu - das klärt am besten Dein Anwalt im Rahmen der Scheidung (also ein Anwalt für Familienrecht).
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