Hallo, ich habe letztens beim Zaharzt die Praxisgebühr gezahlt. Im nachhinein habe ich aber erfahren das diese nur bei einer Behandlung und NICHT bei einer Untersuchung gezahlt werden muss. Habe im Mai gezahlt. So ein Mist. Ich hatte heute bei dem jenigen Zahnarzt ein den Behandlungstermin wurde aber wieder nach Hause geschickt weil ich leider unvermeidlich 20 Minuten zu spät war. Habe einen neuen Termin in 4 Wochen bekommen obwohl ich einen offenen, schmerzenden Zah habe!... Naja. Nach dieser unfreundlichkeit habe ich mich entschieden den Zaharzt zu wechseln. Nun sind da aber noch die 10 Euro da die ich ja zu unrecht bei der Untersuchung gezahlt habe. bekomme ich die zurück? Gibt es da einen Absatz im Gesetzbuch die ich der "freundlichen" Dame an der Info unter die Nase halten kann wenn sie sich stur stellt?
Liebe Grüße Jule
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