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Bekomme ich die, zu unrecht bezahlte, Praxisgebühr vom Zahnarzt zurück?

Frage von Schleiereule88 Schleiereule88

Hallo, ich habe letztens beim Zaharzt die Praxisgebühr gezahlt. Im nachhinein habe ich aber erfahren das diese nur bei einer Behandlung und NICHT bei einer Untersuchung gezahlt werden muss. Habe im Mai gezahlt. So ein Mist. Ich hatte heute bei dem jenigen Zahnarzt ein den Behandlungstermin wurde aber wieder nach Hause geschickt weil ich leider unvermeidlich 20 Minuten zu spät war. Habe einen neuen Termin in 4 Wochen bekommen obwohl ich einen offenen, schmerzenden Zah habe!... Naja. Nach dieser unfreundlichkeit habe ich mich entschieden den Zaharzt zu wechseln. Nun sind da aber noch die 10 Euro da die ich ja zu unrecht bei der Untersuchung gezahlt habe. bekomme ich die zurück? Gibt es da einen Absatz im Gesetzbuch die ich der "freundlichen" Dame an der Info unter die Nase halten kann wenn sie sich stur stellt?

Liebe Grüße Jule

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Antworten (7)

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    Antwort von Schleiereule88 Schleiereule88

    Hat sich erledigt. Ich habe sie ohne Mucken zurück bekommen :)

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    Antwort von willonoack willonoack

    Wenn Sie Rechtsanwälte nicht bezahlen können, beantragen Sie für deren Beratung die staatliche Beratungshilfe beim nächsten Amtsgericht und legen Sie dazu Ihre Verdienstbescheinigungen vor.

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    Antwort von Schleiereule88 Schleiereule88

    Das nächsten Monat die Praxisgebühr wieder fällig ist, ist mir klar. Ich rede aber von der alten zu unrecht bezahlten.

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    Antwort von waggerla waggerla

    unvermeidlich 20 min zu spät? OK, wo ist das Problem? Wenn Du einen neuen Termin im Juli hast (zum Stopfen des hohlen Zahns), wird sowieso wieder Praxisgebühr fällig.

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    Antwort von paradies paradies

    Wenn du drangekommen wärst, dann wären die 10 Euro in diesem Quartal berechtigt gewesen-ich könnte mir denken, daß der Zahnarzt argumentieren könnte, daß du zu spät warst, er aber einen Termin für dich freigehalten hatte und er daher die 10 Euro nicht herausgibt. Dies spekuliere ich aber nur, ich würde mich auch bei der Krankenkasse schlau machen. Dort kannst du ja anrufen und den Sachverhalt schildern

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    Antwort von sunshine520310 sunshine520310

    Zeigs doch Deinem Zahnarzt. Du hast doch auch jedesmal eine Quittung von ihm bekommen. Soll er doch die 2. 10,00 Euro für das nächste Quartal, also für Deinen nächsten Termin nehmen.

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    Antwort von bueten bueten

    schreib deiner krankenkasse

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