Ich war verheiratet, doch mein erster Mann ließ mich mit meiner Tochter ein Jahr später alleine (ist dann verstorben.) Von meinem zweiten Mann will ich mich jetzt scheiden lassen- bekomme ich nach der Scheidung wieder die Witwenrente von meinem ersten Mann?
Bekomme ich die Witwenrente von meinem ersten Mann nach Scheidung vom zweiten wieder?
Antworten (11)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Dummie42Dummie42
Ich glaube, es gibt die Möglichkeit sie einmalig wieder aufleben zu lassen, wenn die 2. Ehe sehr kurz war.
Guckst du hier: http://www.renten-fakten.de/witwenrente
Eine Witwenrente kann, sollte die neue Ehe nicht halten oder diese für nichtig erklärt werden, einmalig wieder aufleben. Man spricht dann von der Rente nach dem vorletzen Ehegatten. Wenn die Witwe allerdings noch ein weiteres Mal heiratet, so kann die Witwenrente dann unter keinen Umständen wieder aufleben.
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3Antwort von
user603user603
Nein! Sobald du wieder heiratest entfällt die witwenrente ( da du ja wieder jemanden hast der sich um dich kümmert )
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1Antwort von
TanteBerthaTanteBertha
Grundsätzlich nicht, es sei denn, die zweite Ehe dauerte weniger als 5 Jahre. Zumindest ist das mein Informationsstand. Bei meiner Schwiegermutter ist es vor einigen Jahren so gewesen. Der "neue" Ehemann ist nach 2 Jahren Ehe gestorben. Meine S-Mutter hat dann wieder die - höhere - Rente des ersten Ehemannes bekommen.
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Peter96Peter96
Die Witwenrente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung lebt nach einer Scheidung wieder auf.
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Dummie42Dummie42
Die Männer, die hier widerlich rumpöbeln, sollten bitte mal bedenken, dass sie ebenfalls rentenberechtigt sind, wenn ihre Ehefrau stirbt... Falls es sich eine Frau angetan haben sollte so einen Mann überhaupt zu nehmen.
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1Antwort von
bienemaja79bienemaja79
Eine Witwenrente kann, sollte die neue Ehe nicht halten oder diese für nichtig erklärt werden, einmalig wieder aufleben. Man spricht dann von der Rente nach dem vorletzen Ehegatten. Quelle: http://www.renten-fakten.de/witwenrente
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Von der Rente Deines ersten Mannes siehst Du nichts mehr. Jetzt darf Dein zweiter Mann zahlen oder Du arbeitest einfach selbst
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ChiantiChianti
dumm gelaufen, darum kümmert man sich vorher, bevor man schon einen "versorger" heiratet -> aber vielleicht verstirbt dein zweiter noch und du bekommst wieder eine witwenrente, sofern du lange genug gewartet hast bzw. verheiratet warst
Trifft nicht zu. Die Witwenrente aus der gesetzlichen Renten-Vers. lebt wieder auf.