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Bekomme ich die Vorsteuer aus den Gründungskosten erstattet?

Frage von flippermoxe flippermoxe

Hallo. Ich möchte mittelfristig ein Einzelunternehmen gründen und eine niedrige 6-stellige Summe für (u.a.) technische Geräte/Ausstattung investieren. Mein Unternehmen wird in den ersten Monaten noch keinen Umsatz erwirtschaften, in dieser Zeit wird ausschliesslich investiert und Struktur aufgebaut, die eigentliche geschäftliche Tätigkeit beginnt erst einige Moante später.

Da ich monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, stellt sich mir die Frage, wie es sich mit der in den Anschaffungskosten der Ausstattung enthaltenen Vorsteuer verhält. Wird diese vollständig erstattet, obwohl ich anfangs noch keine selbst eingenommene Umsatzsteuer anmelde? Beispiel: ich investiere im Monat der Gründung 130.000 Euro in technische Geräte, darin sind ja 24.700 Euro Vorsteuer enthalten. Diese melde ich bei der ersten USVA an. Bekomme ich diese in voller Höhe erstattet?

Außerdem, wie verhält es sich mit den Ausgaben-Rechnungen für diese Anschaffungen, muss ich diese zusammen mit der Voranmeldung einreichen oder erst am Jahresende bei der jährlichen USE?

Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruß flippo

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Antworten (3)

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    Antwort von Bubumann66 Bubumann66

    Als Unternehmer bist Du Vorsteuerabzugsberechtigt. Soll heißen, die MWst die Du in die Gründung Deines Unternehmens steckst, kannst Du Dir beim FA über die Vorsteuerregelung zurück holen.

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    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    ...also, zwei richtige Antworten.

    Anders als Wolfi würde ich aber der Umsatzsteuervoranmeldung die Belege (in Kopie) beifügen. Das FA muss nämlich bei Erstattungen erst zustimmen, ehe sie die Steuerüberschüsse auszahlt. Die Zustimmung erfolgt bis zu einer gewissen Summe konkludent, also durch Auszahlung des Guthabens.
    .
    Bei höheren Beträgen wird das FA nachfragen und Belege verlangen. Den Weg kann man abkürzen.
    .
    Rechtsquellen:
    § 164 AO § 168 AO

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    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    USt.-Voranmeldung(en) abgeben. Kein Umsatz = Null Umsatzsteuer. 130.000 EUR eingekauft = 24.700 EUR Vorsteuer. Wird erstattet. Das FA wird die Rechnung(en) von allein anfordern um das zu überprüfen. ansonsten brauchst Du keine Belege einreichen, auch nicht am Jahresende mit der USt.-Erklärung. Immer nur auf Anforderung oder es wird eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung angesetzt.

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