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Bekomme ich die TÜV-Plakette, wenn ein Reifen ein anderes Fabrikat ist, als die anderen drei?

Frage von sternfahrerin sternfahrerin

Mußte im letzten Sommer einen Reifen erneuern, da ich mir den Alten so kaputt gefahren hatte, daß der gar nicht mehr ging. Leider hatte der Händler mein Fabrikat nicht da, so daß ich einen anderen Reifen nehmen mußte. Jetzt muß ich zum TÜV und frage mich, ob das überhaupt erlaubt ist?!

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Antworten (6)

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    Antwort von maiki01 maiki01

    die müssen achsial gleich sein. Durch unterschiediches Profil konnen sich die Laufeigenschaften verändern

    Kommentar von sternfahrerin sternfahrerin

    Danke! Da muß ich mir wohl noch einen Reifen kaufen :-(

  • 3
    Antwort von kandana kandana

    Nein, auf einer Achse müssen immer die gleichen Reifen drauf sein.

    Du kannst hinten und vorne unterschiedliche haben, aber auf der Vorderachse müssen die beiden Reifen gleich sein und auf der Hinterachse eben auch.

    Also noch einen zweiten Reifen kaufen.

    Kommentar von sternfahrerin sternfahrerin

    Danke! Jetzt bin ich schlauer.

  • 2
    Antwort von coyotincaos coyotincaos

    Ist nicht eraubt - du must zumindestens vorne 2 gleiche Marken und hinten 2 gleiche haben

    Kommentar von sternfahrerin sternfahrerin

    Danke für die schnelle Antwort. Werde mich mal um einen zweiten Reifen kümmern.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Reifen auf einer Achse mnüssen gleich sein. Also einen Reifen zukaufen! An der Lenkachse sollte zudem noch die gleiche Profilstärke vorhanden sein, sonnst kann hier trozt Fabrikatgleichheit eine einseitiges Ziehen auftreten!

    Kommentar von sternfahrerin sternfahrerin

    Danke für die schnelle Antwort. Muß mich mal bald darum kümmern. Nächsten Monat ist der TÜV fällig.

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Du brauchst zwei neue Reifen, weil auch ein baugleicher neuer mehr Profil hat, als der schon eingefahrene.

    Kommentar von sternfahrerin sternfahrerin

    Werde mich mal um neue Reifen kümmern. Danke für die schnelle Antwort.

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    Antwort von winger winger

    Die Antworten oben sind falsch. Rechtlich ist es erlaubt, wenn auch nicht zu empfehlen.

    Streng genommen ist nach dem Gesetzestext der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO, § 36) nur die Montage von Reifen unterschiedlicher Bauart unzulässig, sprich: Radial- und Diagonalreifen dürfen nicht an einem Fahrzeug zum Einsatz kommen.

    Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Mischbereifung" aber auch verwendet, wenn man an die gleichzeitige Montage von Sommer- und Winterreifen denkt oder an die Verwendung unterschiedlicher Profile, Reifengrößen, Fabrikate etc. Gänzlich verboten ist hiervon die Montage unterschiedlicher Reifengrößen — Ausnahme: Montage des Notrades im Pannenfall zur Fahrt in die Werkstatt. Eine weitere Ausnahme gibt es bei einigen Sportwagenmodellen, hier ist aber ausdrücklich im Kfz-Schein vermerkt, dass vorne und hinten unterschiedlich große Reifen zu verwenden sind.

    Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, empfehlen Reifenexperten und Fahrzeughersteller, ausschließlich Reifen gleichen Fabrikats und gleicher Profilausführung zu verwenden.

    Besonders gravierende Änderungen im Fahrverhalten können auftreten, wenn gleichzeitig Sommer- und Winterreifen montiert werden. Die jeweiligen Stärken dieser Reifen sind für die besonderen Einsatzbedingungen ausgelegt. Je nach Fahrbahnzustand und Einsatzbedingungen kommt es bei gemischtem Einsatz dann vor, dass die eine Reifensorte noch sicher greift, während die andere ihr Limit an Haftfähigkeit erreicht oder gar schon überschritten hat. Auf winterlich glatter Fahrbahn bricht die mit Sommerreifen bestückte Achse zwangsläufig früher aus und blockiert beim Bremsen sofort.

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