Meine Tochter hat Schulbücher bezahlt. Bekomme ich diesen betrag von der ARGE zurück. Bin Hartz 4 Empfänger,
bekomme ich die schulbuchrechnung bei hartz 4 von der arge ersetzt
Antworten (5)
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engel93engel93
eigentlich kriegst du einen zuschuß.aber du kannst die büchr auch in der schule leihen hartz4 bescheid vorlegen.
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RegenmacherRegenmacher
Die Kosten von Schulbüchern werden nicht erstattet.
Aber vielleicht gibt es eine Lösung:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=250859
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LucilleLucille
Üblich ist das man es nicht bezahlen muß, sondern stattdesen einen Beleg der Hatz IV Stelle vorliegt. Da du aber schon bezahlt hast, empfehle ich es deinem Bearbeiter vorzulegen und einen Antrag auf Kostenübernahme stellst. Mache es schriftlich, damit du bei Ablehnung auch eine Handhabe hast in Widerspruch zu gehen.
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lionbaby72lionbaby72
Vorher beantragen und auf keinen Fall auslegen. Sonst bekommt man nichts erstattet. Man kann die Lehrbücher auch von der Schule leihen, die Gebühr hierfür ist für hartz-4-Empfänger 1 Euro pro Buch.
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Stella04Stella04
Da die Bücher bezahlt sind, hattest du das Geld ja. Warum möchtest du es dann zurück?
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