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Bekomme ich die Praxisgebühr wieder zurück, wenn der Arzt nichts machen muss?

Frage von Lemasque Lemasque

Wenn ich beim Arzt zur profilaktischen Vorsorgeuntersuchung bin und er nichts findet und nichts machen muss, bekomme ich dann die Praxisgebühren zurück? Oder muss ich die 10 Euro trotzdem bezahlen, obwohl er ja nichts gemacht hat?

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Antworten (20)

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    Antwort von Finchen2009 Finchen2009

    Nein bekommst du nicht, denn die 10 € sind ja schon dafür, dass du überhaupt ins Arztzimmer darfst und der Arzt hat ja auch seine Zeit dafür nehmen müssen, dass er dich empfangen hat! Egal ob er was findet oder nicht

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    Antwort von amdros amdros

    Wie, er hat nichts gemacht? Er hat Dich doch untersucht!!!!!

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    Antwort von askrenegade askrenegade

    Wie er hat nichts gemacht? ... Der hat hat doch mit dir geredet oder? ... Das stellt er der KK auch in Rechnung und dir Gebühr ist fällig!

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    Antwort von raimo raimo

    Das zahlen der Praxisgebühr hat vorrangig nichts mit dem Arztbesuch zu tun. Es ist eine Abgabe an die Krankenkassen die über den Arzt eingezogen wird. Pro Quartal 10€

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    Antwort von marlylie marlylie

    denk doch mal vernünftig nach:

    der arzt hat eine vorsorgeuntersuchung bei dir gemacht und festgestellt, dass du gut drauf bist und nichts gemacht werden muss...

    aber er hat seine arbeit geleistet und dich untersucht - ergo bleiben die 10,-€ in der praxis

    krass gesehen wäre es doch sonst so:

    du steigst in den falschen bus, bezahlst - stellst dann fest, dass der busfahrer dich nicht dahin bringen konnte, wo du hin willst und er müsste dir dann das fahrtgeld wieder geben...

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    Antwort von robers946 robers946

    ich glaub nicht das man sie dann wieder bekommt ein bisschen macht der arzt ja auch wenn er dich nur vorsorglich untersucht

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    Antwort von anjanni anjanni

    Für Vorsorgeuntersuchungen zahlst Du keine Praxisgebühr.

    Wenn der Arzt aber darüberhinausgehend zu Deiner Vorsorge was untersucht, was nicht untern den Begriff "Vorsorgeuntersuchung" der Krankenkassen fällt, dann hat er ja was gearbeitet - darf auch die Praxisgebühr verlangen.

    Überhaupt profitiert er ja nicht von der Praxisgebühr. Die zieht ihm die Krankenkasse wieder ab...

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    Antwort von Uwe29104 Uwe29104

    nein,denn das ist der anteil für ein viertel jahr für die krankenkasse.

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    Antwort von Koechlein1948 Koechlein1948

    Beim Zahnarzt habe ich das schon erlebt

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    Antwort von keinetussi keinetussi

    du musst es trotzdem zahlen

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Für die Vorsorge solltest Du eigentlich von der Praxisgebühr befreit sein.

    Kommentar von schwabinggirl schwabinggirlschwabinggirl

    So ist es! Wenn du wegen einer Vorsorge oder Impfung (die auch eine Vorsorge ist) zum Doktor gehst und das bei der Anmeldung sagst, musst du nichts bezahlen.

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    Antwort von datschakeline datschakeline

    da habe ich auch mal eine frage zu ich habe beim frauenarzt 10€ praxisgebühr bezahlt (war ja eine untersuchung bei) muss ich denn nun auch 10 € beim zahnarztlassen ich habe die gebühr ja schon bezahlt und geblecht freu mich über antworten

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Die prophylaktische Vorsorgeuntersuchung ist doch eine Leistung, die Dein Arzt erbracht hat. Dafür sind dann auch die 10 Euro Praxisgebühr zu zahlen. Lediglich beim Zahnarzt entfällt die Praxisgebühr, wenn der Arzt keinerlei Reparaturen o.ä. an den Zähnen machen muss, also nur 'reinschauen, alles okay, auf Wiedersehen.

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    Antwort von wheuhx wheuhx

    Bei einer reinen Vorsorge muss keine Praxisgebühr gezahlt werden. Wenn der Arzt Dich allerdings hinterher wegen einer gefundenen Erkrankung oder zB krankhafter Laborwerte berät, ist die Gebühr fällig.

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    Antwort von glaubenichts glaubenichts

    nein, leider nicht. Er wird dich dann nämlich an den passenden Arzt überweisen. Und bei dem müsstest du ja auch die "Praxisgebühr" bezahlen. Wenn du allerdings keinen anderen Arzt in Anspruch nimmst ist die Praxigebühr weg, da die jeder bezahlen muss.

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    Antwort von almmichel almmichel

    Wovon träumst du noch. Was die Ärzte einmal in die Finger kriegen geben die nicht wieder her. Spaß bei Seite. Du solltest dich freuen das du gesund bist. Oder willst du das der Arzt unbedingt was findet um deiner Meinung nach die Praxisgebühr behalten zu dürfen.

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    Antwort von AliceandJasper AliceandJasper

    gezahlt is gezahlt, dann bekommst du es leider nicht mehr zurück. da kann man eigentlich machen was man will, aber die praxisgebühr muss gezahlt werden und wird auch nicht zurückerstattet. man muss sie ja sogar zahlen, wenn man nur ein neues rezept für die pille holen will. da muss der arzt auch nix machen und verlangt trotzdem. also von daher is es berechtigt, dass er das geld behält. lg

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    Antwort von 1loth1 1loth1

    Bei einer Vorsorgeuntersuchung muß nicht gezahlt werden.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Wenn Du nicht mit ihm sprichst und er wirklich nur reine Vorsorge machst, dann brauchst Du nicht zu bezahlen. Ist aber eher selten, wenn es nicht gerade der Zahnarzt ist.

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    Antwort von Koechlein1948 Koechlein1948

    Beim Zahnarzt habe ich das schon erlebt

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