audicoupepower am 10.08.2009 um 15:25 Uhr
Ich lese immer wieder, das das Fahrzeug mindestens 1 Jahr vor der Verschrottung angemeldet sein muß. Es darf also definitiv kein abgemeldetes Fahrzeug sein. Wie sieht es mit vorrübergehende Stilllegung aus? Es ist zwar net angemeldet, aber auch nicht abgemeldet, abwrackprämie ja oder nein?

Das Auto muss mindestens 1 Jahr vor der Verschrottung auf Dich zugelassen sein.
Einzelheiten siehe www.bafa.de
Ab Ende September ist endlich Schluss mit dem Blödsinn "Umweltprämie".

Warum fragst du nicht den Autohändler deines Vertrauens? Wenn es jemand genau wissen sollte, dann doch der.
audicoupepower am 10. August 2009 15:27 habe gerade erfolglos 6 verschiedene Tel.: probiert, deshalb nun hier die Frage
SecondAttempt am 10. August 2009 15:29 Sorry, ich wollte dich ja wegen deiner Frage nicht kritisieren. Das war nur die Lösung, die mir eingefallen ist ;-)
Die meisten haben weder die Abwrackprämie noch ein neues Auto bekommen.
Das ist die Überlastung der Bürokraten. Autohäuser stehen kurz vor dem Ruin, weil sie die Prämie vorgestreckt haben.