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Bekomme ich die 2. Hälfte meiner Rente wieder?

gefragt von Jana07Jana07 am 20.06.2008 um 23:43 Uhr

Ich musste bei meiner Scheidung, die Hälfte meiner Rente an meinen Mann abtreten. Mein Ex-Mann ist gestorben. Bekomme ich nun diese Hälfte meiner Rente wieder? Mein verstorbener Mann hat vor 10 Jahren wieder geheiratet. Oder bekommt die Neue seine Hälfte meiner Rente?


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anonym
beantwortet von Lissa am 20. Juni 2008 23:49
9x
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Der Versorgungsausgleich wird nur ausgesetzt, wenn derjenige, der das Geld erhalten hat stirbt und er selbst oder seine Hinterbliebenen (neue Witwe, Waisen) weniger als 2 Jahresrenten bekommen haben)

Ist eine Witwe da, muss erstmal abgewartet werden, wie lange sie Witwenrente bezieht.

§4 VAHRG:

(1) Ist ein Versorgungsausgleich gemäß § 1587b Abs. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchgeführt worden und hat der Berechtigte vor seinem Tod keine Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten, so wird die Versorgung des Verpflichteten oder seiner Hinterbliebenen nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. (2) Ist der Berechtigte gestorben und wurden oder werden aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht Leistungen gewährt, die insgesamt zwei Jahresbeträge einer auf das Ende des Leistungsbezugs ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors berechneten Vollrente wegen Alters aus der allgemeinen Rentenversicherung aus dem erworbenen Anrecht nicht übersteigen, so gilt Absatz 1 entsprechend, jedoch sind die gewährten Leistungen auf die sich aus Absatz 1 ergebende Erhöhung anzurechnen. (3) Wurde der Verpflichtete nach Durchführung des Versorgungsausgleichs vor dem 1. Januar 1992 nachversichert, so sind insoweit dem Rentenversicherungsträger die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Erhöhungen vom Dienstherrn zu erstatten; § 290 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

http://kuerzer.de/SoPl5quLe


schurke
beantwortet von schurke am 20. Juni 2008 23:50
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Wenn er selber noch keine Rente bezogen hat, gibt es eine Möglichkeit. Schreibe an Deinen Rentenversicherungsträger und stelle einen Antrag. Ich kenne Jemanden, da hatte es geklappt.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. Juni 2008 23:43
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wech is wech

So ist das Leben!

Das WAREN mal deine Ansprüche

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 20. Juni 2008 23:45

Hart aber wahr.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 20. Juni 2008 23:45

Leider richtig.

Kommentar von Simple_avatar8smallJana07 am 20. Juni 2008 23:46

DH, danke

Kommentar von Lissa am 20. Juni 2008 23:50

Ganz so ist es nicht. (s. meine Antwort)

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 21. Juni 2008 00:01

@ nicht die schon wieder ;-) :

Wo du Recht hast, hast du Recht, deswegen kriuegste auch ein Däumling auf deine Antwort!

LG Raimund1


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