Ich musste bei meiner Scheidung, die Hälfte meiner Rente an meinen Mann abtreten. Mein Ex-Mann ist gestorben. Bekomme ich nun diese Hälfte meiner Rente wieder? Mein verstorbener Mann hat vor 10 Jahren wieder geheiratet. Oder bekommt die Neue seine Hälfte meiner Rente?
Der Versorgungsausgleich wird nur ausgesetzt, wenn derjenige, der das Geld erhalten hat stirbt und er selbst oder seine Hinterbliebenen (neue Witwe, Waisen) weniger als 2 Jahresrenten bekommen haben)
Ist eine Witwe da, muss erstmal abgewartet werden, wie lange sie Witwenrente bezieht.
§4 VAHRG:
(1) Ist ein Versorgungsausgleich gemäß § 1587b Abs. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchgeführt worden und hat der Berechtigte vor seinem Tod keine Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten, so wird die Versorgung des Verpflichteten oder seiner Hinterbliebenen nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. (2) Ist der Berechtigte gestorben und wurden oder werden aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht Leistungen gewährt, die insgesamt zwei Jahresbeträge einer auf das Ende des Leistungsbezugs ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors berechneten Vollrente wegen Alters aus der allgemeinen Rentenversicherung aus dem erworbenen Anrecht nicht übersteigen, so gilt Absatz 1 entsprechend, jedoch sind die gewährten Leistungen auf die sich aus Absatz 1 ergebende Erhöhung anzurechnen. (3) Wurde der Verpflichtete nach Durchführung des Versorgungsausgleichs vor dem 1. Januar 1992 nachversichert, so sind insoweit dem Rentenversicherungsträger die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Erhöhungen vom Dienstherrn zu erstatten; § 290 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

Wenn er selber noch keine Rente bezogen hat, gibt es eine Möglichkeit. Schreibe an Deinen Rentenversicherungsträger und stelle einen Antrag. Ich kenne Jemanden, da hatte es geklappt.