Raller am 03.11.2009 um 10:38 Uhr
Ich bin seit Oktober 2008 krankgeschrieben. Wenn ich jetzt im Dezember 2009 wieder in der Firma anfange, steht mir dann der komplette Jahresurlaub von 2009 noch zu?

Ja das tut er. Und der Resturlaub aus 2008 auch.
Das kann bei lang anhaltender Krankheit individuell geregelt sein, es gibt kein pauschales Ja oder Nein. Frag den AG. Bei Beamten verfällt der Urlaub z.B. nicht.
eva130254 am 3. November 2009 10:50 Urlaub verfällt generell nicht mehr.

Theoretisch ja - das würde ich aber mit dem Arbeitgeber besser nicht diskutieren...
Es sei denn, du hast Beamtenstatus!
Nein? Du würdest ihm den Urlaub stattdessen lieber schenken?
physicus am 3. November 2009 11:19 Nein, aber in Zeiten, wo Krankheit ein Kündigungsgrund ist, wäre ich auch ohne Urlaub dankbar, überhaupt meinen Job behalten zu dürfen!

Meines Wissens hast du lediglich den Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub - nicht auf das, was im Tarif- oder Arbeitsvertrag steht...
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Aber dieser Mindesturlaub steht dir für das ganze Jahr zu...
Eig. schon! Er würd enur verfallen wenn du erst wieder 2010 arbeiten gehst. Allerdings waren da erst vor kurzem ganz viele Änderungen in diesem Rechtssystem. Vielleicht klärst du das dirket mit dem Arbeitgeber. Denn so direkt kann man da snicht sagen! Aber eig. schon. So ist es zumindest bei uns auf der Arbeit!!!Achso und der von 2008 natürlich auch!

ich denke schon. warum auch nicht? du kannst ja nix dafür, das du krank bisr, oder?