Hallo Zusammen, von der Arbeitsagentur gibt es einen Gründerzuschuss wenn ich mich aus der Arbeitslosigkeit selbständig mache. Um am Anfang etwas sicherer zu stehen hätte ich die möglichkeit hin und wieder (mal für 1 Woche, mal 3 Wochen,... ) in eine Anstellung zu gehen. Ausgeschlossen ist aber das man dort "auf Rechnung" arbeiten kann. Die stellen nur kurzfristig ein. Bekomm ich den Gründerzuschuss trotzdem?
Bekomme ich den Gründerzuschuss von der AA auch wenn ich nebenher in Zeitverträgen beschäftigt bin?
Antworten (6)
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gruenderlexikongruenderlexikon
Wenn diese selbständigkeit hauptberuflich ist, also mehr als 15 h pro Woche (für die Krankenkasse, beim Arbeitsamt sind es 18 h je Woche), dann wird auch der Gründungszuschuss gewährt. Nebenher kann man ohne weiteres als Angestellter in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten gehen. sozusagen als Minijob. Diese selbständigkeit muss jedoch immer im Vordergrund stehen. kann man auch in unserem Lexikon nachlesen: http://www.gruenderlexikon.de/gruendungszuschuss-984.html
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Kerner21 Wenn Du den Gründerzuschuss bekommen möchtest, musst Du hauptberuflich selbständig sein. Nebenberuflich - also bis zu 15 Stunden in der Woche - kannst Du etwas anderes machen also z.B. Zeitarbeit. Du solltest Dich über das Arbeitsamt auch weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern. Wenn es also mit der Selbständigkeit nicht oder zeitweise nicht klappen sollte, kannst Du Dich arbeitslos melden. In solchen Zeiten kannst Du wiederum nebenberuflich - also bis zu 15 Wochenstunden - selbständig sein. Das sind eigentlich sehr schöne Regelungen, die viel Flexibilität geben. Bitte alles noch einmal bei der Arge bestätigen lassen.
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eab204eab204
Eine sichere Auskunft bekommen Sie nur bei Ihrem Jobcenter. Fragen Sie dort und legen Sie die Unterlagen über den Teitarbeitrsvertrag vor. Es kommt möglichweise auf Dauer und Entgelthöhe an.
Hier im Forum ist das meist nur Kaffesatzleserei.
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EllwoodEllwood
Den Gründerzuschuß bekommst Du nur, wenn Du hauptberuflich Deine Gründung voran treibst. Das ist nicht mehr der Fall, wenn Du z.B. 3 Wochen hauptberuflich und sozialversicherungspflichtig einen anderen Beruf ausübst. Eine endgültige Aussage sollte dazu aber Dein Berater geben, vielleicht ist dieser ja aussergewöhnlich flexibel, was die Auslegung von "hauptberuflich" angeht. Schau doch lieber, ob Du nicht konstant einen 400,--€ Job nebenbei machen kannst. Allerdings solltest Du auch dies vorher mit Deinem Berater abklären, soll welche geben, die schon deswegen keine Förderung mehr bekommen hatten.
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xxmichixxmichi
Da das AA dich in der Selbstständikeit unterstützt und die davon ausgehen, dass du das Hauptberuflich machst, werden sie keine nichtselbstständige Arbeit nebenher dulden.
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merkamerka
Solange du noch Geld von der Arge bekommst denke ich dürfte da nix im Weg stehen.
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