Ich habe 2003 den Führerschein bei einer Fahrt unter Restalkohol am Tag nach einer Weihnachtsfeier verloren. Nun habe ich gehört, weiß aber nicht ob es stimmt, dass man den Führerschein, obwohl die 2 Jahresfrist abgelaufen ist, wiedererlangen kann, also keinen neuen machen muß. Stimmt das? Hat da jemand Informationen für mich, wäre nett.
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Sachse1Sachse1
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen (durch Gericht, Verwaltungsbehörde) ist der Führerschein ungültig. Er muss bei der für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 15 c StVZO) wie für die Ersterteilung. Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden. Ist z.B. nach einem Alkoholdelikt ein Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (MPU) fällig, muss mit einer wenigstens dreimonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Wenn die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen war, muss eine neue theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Der Besuch der Fahrschule ist dann notwendig.
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dgerdidgerdi
Das ist auch immer noch so. Wenn der Führerscheinentzug mehr als zwei Jahre her ist, musst Du eine neue Fahrprüfung (Theorie und Praxis) machen. Habe das selbst 2003 hinter mich gebracht, daher weiß ich das. MPU musste ich nicht machen.
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Naddl2010Naddl2010
Bei mehrmaliger Abnahme des FS wegen Alkohols mußt du eigentlich regelmäßig zum Bluttest, und wenn du sauber bleibst dann MPU. (2Jahre kein FS bei erster Abnahme ist so gut wie unöglich)
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AlleskoennerAlleskoenner
Hab ich da was nicht verstanden? Nach Deiner Rechnung hast Du den doch shon 3 Mal wieder bekommen? Oder bist Du die ganzen Jahre freiwillig Fahrrad gefahren?
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dantewussteesdantewusstees Den FS wieder bekommen ist mit einem gewissen finanziellen Aufwand verbunden und da ich in den letzten Jahren eher weniger als mehr hatte, hatte ich den FS nicht beantragen können.
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user169user169
Kann ich mir nicht vorstellen. Alkohol ist Alkohol, wann du den getrunken hast spielt keine Rolle. Neu machen musste ja eh nicht?!? Höchstens eine MPU (Idiotentest)...
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dantewussteesdantewusstees Früher war es so, dass wenn der Führerschein nicht innerhalb von 24 Monaten wiedererteilt wurde, ein komplett neuer gemacht werden musste.
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ibi69 "dantewusstees" hat recht, der FS muss nach 2 Jahren komplett neu gemacht werden, einschließlich theoret. und prakt. Prüfung wie beim 1.Mal. Einzige "Erleichterung" ist dass es einem freigestellt wird, am theoretischen Unterricht (bis auf wenige "Pflichtbesuche") teilzunehmen.
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QetanQetan
Erst kommt die MPU.
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dantewussteesdantewusstees Ja, das ist anzunehmen, jedoch nicht sicher.
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wuselduselwuseldusel
Nach zwei Jahren muss den man komplett neu machen, so habe ich das gehört. Alles andere wäre mir neu.
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Hatte 18 Monate bekommen.