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Bekomme ich den Arbeitslosengeld trozt Gewerbeschein die nur als Nebenbeschäftigung stehen.

Frage von Jothin2006 Jothin2006

Es ist so ich möchte bei mein Arbeitgeber kündigen bin jetzt momentan im Elternzeit möchte jedoch kündigen, nun ist meine Frage an euch werde ich denn Helfe bekommen z.B. Arbeitslosengeld wenn ich Gewerblich angemeldet bin auch wenn es nur als Nebenjob ist und als ein kleinunternehmer ist???

liebe grüße danke

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Antworten (11)

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    Antwort von akademikus akademikus

    warum willst du in der elternzeit kündigen? unter anbetracht der umstände völlig sinnlos... und ja auch unternehmer können h4 beantragen, wenn das geschäft nicht genug abwirft...

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    Antwort von claudia3474 claudia3474

    du darfst nicht kündigen dann bekommste kein geld

    Kommentar von Jothin2006 Jothin2006

    Das Elterngeld ist bereitsfertig jetzt habe ich nur noch ein Jhra Elternzeit dann bin ich fertig damit.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Kein Grund zum kündigen.

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    Antwort von matrixghost3 matrixghost3

    Das habe ich auch mal versucht, das ist eine sehr sehr komplizierte Angelegenheit ! Das ist von amt zu amt unterschiedlich. Du müßtes dann schon eine ICH AG machen. Da bekommste zumindest für eine bestimmte Zeit eine Aufstockung. Da du aber so wie es aussieht nur so`n halbes ding zu machen, wirst du wohl oder übel harte verhandlungen mit der ARGE in Kauf nehmen. Mach dich auf jedenfall vorher schlau, bevor du kündigst !! Nicht das deine Idee zum schluß zum Horrortrip wird.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Das habe ich auch mal versucht''

    Dürfte schon paar Jahre her sein. (ICH-AG gibts schon ne ganze Weile nicht mehr).

    Kommentar von Jothin2006 Jothin2006

    Achso sollte ich vielleicht besser erst nach dem Elternzeit kündigen.

    Natürlich werde ich mich vorher informieren.

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Du kannst auch hier mal fragen was und wie.Auf jeden Fall bekommst du erstmal eine Sperre von 3 Monaten... http://www.elo-forum.org/

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Wer selber kündigt, kriegt 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt. Auch das Elterngeld würde drunter leiden. Das Arbeitslosengeld würde dir nur zustehen, wenn du für die Vermittlung bereit stündest.

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    Antwort von Monemaus Monemaus

    Wenn du selber kündigst wirst du erst mal für ein viertel Jahr gesperrt. Über alles andere würde ich mich direkt beim Amt erkundigen.

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    Antwort von Sieslack Sieslack

    So einfach - lass Dich doch kuendigen. Eine Hand waescht die andere - beide das Gesicht.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''So einfach - lass Dich doch kuendigen.''

    Du hast keine Ahnung von Arbeitsrecht.

    -> http://www.buzer.de/gesetz/7484/a147141.htm

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    Antwort von isi12 isi12

    Wer selber kündigt, hat eine 3 Monatige Sperre beim Arbeitsamt.

    Kommentar von Jothin2006 Jothin2006

    Danke das ist mir klar aber was passiert weil ich noch nebenbei Gewerblich angemeldet ist.

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    Antwort von isi12 isi12

    Wer selber kündigt, hat eine 3 Monatige Sperre beim Arbeitsamt.

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    Antwort von isi12 isi12

    Wer selber kündigt, hat eine 3 Monatige Sperre beim Arbeitsamt.

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    Antwort von isi12 isi12

    Wer selber kündigt, hat eine 3 Monatige Sperre beim Arbeitsamt.

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