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bekomme ich das selbe aufenthaltstitel

Frage von gag177 gag177

hallo Zusammen, ich bin ausländische Studentin und wohne seit 5 jahren in Deutschland ,ich bin mit einem Ausländer (aus dem selben Land)Verlobt.mein Verlobt besitzt ein Niederlassungserlaubnis und verdient auch gut da er Ingenieur ist... meine Frage ist dann, bekomme ich autommatisch ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach dem Heirat?bin dankbar über jede Antwort LG nat77

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Antworten (2)

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    Antwort von funnypooky funnypooky

    Also du kannst nach der Heirat den Aufenthaltszweck ändern, wenn dein Mann genug verdient, wäre das eine AE nach § 30- Familiennachzug zum Ausländer.Im Gegensatz zu deiner jetzigen AE kannst du damit unbegrenzt arbeiten. Wenn du bereits eine gültige Aufenthaltserlaubnis hast, kannst du den neuen Aufenthaltszweck in Deutschland beantragen und musst nicht ins Heimatland ausreisen. Nach 5 Jahren kannst du eine Niederlassungserlaubnis beantragen, es kommt auf das Bundesland an, in wiefern hierfür die Studienzeiten in Deutschland angerechnet werden. Wenn du allerdings vor Abschluss deines Studiums und vor Erhalt der Niederlassungserlaubnis dich von deinem Mann trennst, dann wird es kompliziert und du müsstest wieder eine Aufenthaltserlaunis zu Studienzwecken beantragen.

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    Antwort von MezzoMixnix MezzoMixnix

    durch die heirat erwirbst du nicht automatisch eine niederlassungserlaubnis wie dein zukünftiger ehemann. das gesetz sieht vor, dass kein anderer aufenthaltstitel als der zu studienzwecken erteilt werden soll.

    §16: "Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht."

    ein gesetzlicher anspruch besteht bei dir meines erachtens nicht.

    §16 (4):" Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes(...)"

    eine niederlassungserlaubnis ist nur unter strengen voraussetzungen zu erlangen.

    versuche nach deinem studium, einen arbeitsplatz in deutschland und somit eine reguläre aufenthalterlaubnis zu bekommen, dann kannst du nach ca. 5 jahren eine niederlassungserlaubnis beantragen.

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