Hallo, ich bin jetzt seit 3 Jahren von meiner Frau geschieden und sie ca. die selbige Zeit wieder verheiratet. Mitlerweile hat sie neben meinem Sohn (8) und meiner Tochter (4) zwei weitere Kider im Alter 21\2 und 9 Monate. Sie bekam bei der Scheidung das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen aber wir haben beide das Sorgerecht zu 50%. Jetzt habe ich mitlerweile erfahren, dass der neue Mann meiner EX meine Kinder schlägt. Mein Sohn kam zu mir und berichtete mir von sich aus, dass er so geschlagen wurde, dass er mit dem Mund auf den Tisch gefallen ist. Als ich meine EX Konfrontierte hat sie alles bagatelisiert. Weiterhin hat meine EX zu mir gesagt sie würden beide hin und wieder mal eine Ohrfeige austeilen, vor allem wenn mein Sohn seine Hausaufgaben nicht macht. Wenn er alle 2 Wochen bei mir ist geht es komischerweise ohne probleme. Er ist sehr schlecht in der Schule, Heute hat er mir gesagt das er eine 3 Geschrieben hat in Mathe nachdem ich mit ihm am Wochenende gelernt hatte. Als ich heute mit ihm Telefoniert habe eher zufällig, weil ich meine EX sprechen wollte habe ich erfahren, dass er allein zuhause ist mit seinen Geschwistern die schon im Bett waren. Es war 20.00h. Er kann erst ins Bett wenn meine EX wieder da ist, sie rief mich dann gegen 21.45h an. Er spielte mit Bügelperlen, sprich mit dem Bügeleisen. Dies heufiger mehr als 2 Stunden lang. Und weitere Dinge.
Antworten (5)
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Raimund1Raimund1
Jugendamt ist der richtige Ansprechpartner
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NYJetsNYJets Danke erst mal, ich bin mehr beim Jugendamt als sonst wo aber immer ohne vernünftige hilfe. Ich habe schon einmal 3 Jahre gekämpft gegen meine Ex um meine Kinder zu sehen. trotz Termine und allem blieb sie zuhause oder machte die Tür nicht auf. Erst der Umzug von Ihr in eine andere Stadt machte mir den Umgang durch das Jugendamt wirklich möglich. Jetzt kann man sich denken warum ich erst einmal ohne Anwalt sehen was ich für Möglichkeiten habe oder jemand ähnliche erfahrungen hat.
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Volker13Volker13
Nimm einen Anwalt vo Ort. Andere tipps führen zu nichts.
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NYJetsNYJets Erst mal danke, jedoch würde ich erst einige erfahrungen sammeln ehe ich diesen Schritt wirklich mache.
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schneckentemposchneckentempo Warum? Ein Anwalt kann dich kompetent beraten, er kennt die entsprechenden Gesetze, die neueste Rechtsprechung und die Meinung der zuständigen Richter vor Ort. Er kann dir am besten raten, wie du dich in der Situation verhältst. Nicht lange warten!
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schneckentemposchneckentempo
Was würdest du mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht machen? Kannst du ihn denn zu dir nehmen? Nimm dir einen Anwalt (wenn du kein Geld hast, bekomst du evtl. Beratungshilfe), und unterrichte evtl. auch das JA von deinem Verdacht. Denke aber auch daran, dass der Alltag während der Schulzeit und die Besuchswochenenden zwei verschiedene Schuhe sind (was keine Ohrfeigen rechtertigen soll). Ziehe aber in Erwägung, dass er bei ihr wirklich schwieriger ist. Vielleicht kannst du deine Ex mehr unterstützen? Oder lehnt sie das ab? Aber nur ein Anwalt kann dich letztendlich kompetent beraten. Ich schreibe nur aus der Sicht einer Mutter, die sich im Alltag mit drei Kindern jeden Tag engagiert und trotzdem ständig Anzeigen vom Ex-Mann beim JA erntet, aber keine Unterstützung.
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NYJetsNYJets Danke, ich war beim Jugendamt und der Berater meinte ich solle mit Ihr reden. Was ich auch Tat. Es werden aber jeden Tag neue Dinge die ans tageslicht kommen, die sich häufen. Und ja er ist jedesmal nach den Besuchen bei mir in der Schule deutlich besser als an den anderen Tagen. Meine Tochter ist jetzt fast 5 und spricht wie eine 2 Jährige und benimmt sich auch so.
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schneckentemposchneckentempo Was ist mit dem Anwalt? Das Jugendamt kann immer nur vermitteln, aber dir nicht wirklich helfen! Wo Vermittlung nicht mehr weiterhilft, hilft nur noch der Anwalt und das Gericht!
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NellinaNellina
Bereite diesem ein Ende. Lass nicht zu, dass Deine Kinder so aufwachsen. Kämpfe darum, dass Du sie bekommst.
Die einzig vernünftige Antwort!
DH !!!
DH !!!
Quatsch. Gerade bei geschiedenen Ehegatten hält sich das jugendamt erstmal raus. Und das Jugendamt kann ohnehin nur begleitend tätig sein. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nur ein Familiengericht zuordnen.
Das Jugendamt wir in jedem Fall beraten - um mehr kann es doch hier gar nicht gehen.