Für eine Übergangszeit bis zur nächsten Ausbildung - vermutlich ja. (Voraussetzung: Du hast noch keine abgeschlossene Ausbildung.) Solltest halt sehen, daß Du möglichst schnell wieder was anfängst.

Wenn Du Deine Ausbildung hinwirfst, wieso soll dann die Allgemeinheit einspringen ?

anspruch hast du bis zum 27 lebensjahr auf das kindergeld,solange du keine abgeschlossene ausbildung hast.also wenn du die ausbildung jetzt hinwirfst hast du imemrnoch den anspruch.
wie ich gelesen habe bist du aber bereits im 3 ten lehrjahr..da stellt sich mir die frage warum machst du sie nicht weiter?hast es doch bald hinter dir!!!!!
Es geht um mich bin im 3ten Jahr und würde den betrieb wechseln
vermutlich ja, da du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast. Frag beim Jugendamt
Das Jugendamt ist die falsche Stelle.