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bekomme ich beim Aufhebungsvertrag in der Ausbildung danach weiter Kindergeld???

gefragt von rikamaus am 17.08.2009 um 9:46 Uhr
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Ausbildung x 5.399

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von anjanni am 17. August 2009 09:48
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Hilfreichste Antwort

Für eine Übergangszeit bis zur nächsten Ausbildung - vermutlich ja. (Voraussetzung: Du hast noch keine abgeschlossene Ausbildung.) Solltest halt sehen, daß Du möglichst schnell wieder was anfängst.


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 17. August 2009 09:48
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Wenn Du Deine Ausbildung hinwirfst, wieso soll dann die Allgemeinheit einspringen ?


angryangel
beantwortet von angryangel am 17. August 2009 09:54
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anspruch hast du bis zum 27 lebensjahr auf das kindergeld,solange du keine abgeschlossene ausbildung hast.also wenn du die ausbildung jetzt hinwirfst hast du imemrnoch den anspruch.

wie ich gelesen habe bist du aber bereits im 3 ten lehrjahr..da stellt sich mir die frage warum machst du sie nicht weiter?hast es doch bald hinter dir!!!!!


anonym
beantwortet von rikamaus am 17. August 2009 09:50
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Es geht um mich bin im 3ten Jahr und würde den betrieb wechseln


anonym
beantwortet von Malustra am 17. August 2009 09:49
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Geht es um Dich oder um Dein Kind?


anonym
beantwortet von newcomer am 17. August 2009 09:47
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vermutlich ja, da du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast. Frag beim Jugendamt

Kommentar von anjanni am 17. August 2009 09:49

Das Jugendamt ist die falsche Stelle.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 17. August 2009 09:47
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nein...


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 17. August 2009 09:47
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bis 25

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 17. August 2009 09:47

nur wenn er lernt/studiert bzw ausbildung macht


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