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Bekomme ich bei Ummeldung eines Autos den alten Fahrzeugschein zurück?

gefragt von Cinamon83Cinamon83 am 09.02.2009 um 16:24 Uhr

Hallo, habe vor ca. einem Jahr mein altes Auto in einen neuen Landkreis umgemeldet. Dadurch bekam ich statt dem Brief und Schein die neuen Zulassungspapiere Teil 1+2. Den alten Schein habe ich mit zurück bekommen. Den alten Brief finde ich nicht mehr. Nun weiß ich nicht mehr, ob er evtl. einbehalten wurde oder ob ich ihn verbummelt hab. Weiß jemand, ob der einbehalten wurde?


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anonym
beantwortet von anjanni am 9. Februar 2009 16:26
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Vermutlich ist er dann einbehalten worden.

Mich haben sie gefragt, ob ich den alten behalten möchte. Ist manchmal ganz gut - z.B. im Falle eines Verkaufs, weil man anhand dieses Briefes erkennen kann, wieviel Vorbesitzer es schon gab.

Kommentar von 2c894e41797274d5e311dcafdb0aca50smallCinamon83 am 9. Februar 2009 16:29

Also den Schein habe ich -ungültig gestempelt- zurück bekommen. Aber den Schein glaub nich...

Kommentar von anjanni am 9. Februar 2009 16:43

Ich habe den alten Brief ungültig gestempelt bekommen. Aber vielleicht wird das nicht ganz einheitlich gehandhabt. Und dem Schein sieht man ja auch so allerlei an.

Kommentar von 2c894e41797274d5e311dcafdb0aca50smallCinamon83 am 10. Februar 2009 09:49

hab mich verschrieben: Also Brief habe ich, Schein nicht.. wenn das bei dir auch so war ist ja alles gut :-)


holsch
beantwortet von holsch am 9. Februar 2009 16:26
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frage dort nach...


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. Februar 2009 16:28
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meistens ja, aber dann entwertet, das heißt mehrfach durchgelocht und Stempel "ungültig"

Kommentar von 2c894e41797274d5e311dcafdb0aca50smallCinamon83 am 9. Februar 2009 16:32

Der Schein oder der Brief? Den Schein hab ich zurück bekommen..


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