Huhu,
wäre toll, wenn ihr mir da weiter helfen könntet.
Ich erhalte derzeit eine Halbwaisenrente in Höhe von 580€ mtl. Nun werde ich aus Gesundheitlichen Gründen meine Ausbildung nicht weiterführen können und werde eventuell die Grundsicherung (wgn voller/teilweiser Erwerbsminderung) beantragen.
Dass ich bei Hartz 4 und allgemeiner Arbeitslosigkeit diese Rente nicht mehr bekomme ist mir klar. Aber wie sieht es aus, wenn man auf Grund der Erkrankung nicht in der Lage ist, eine Arbeit auszuführen? Werde bald erst 21.... (total besch********** Situation... =( )
Allein von der Grundsicherung in Höhe von angemessener Miete + Lebensbedarf von 350€ könnte ich theoretisch nicht leben.
Wäre es ansonsten möglich, auf 400€ Basis (max. 15h pro Woche) zu der Grundsicherung etwas dazu zu verdienen?
Wieviel bliebe mir bei der Grundsicherung von Halbwaisenrente, oder 400€ Job?
Bin über jede Hilfe dankbar... =(
LG Stephi
Kann nur FÜr SGB XII ( gRundsicherung) reden: Halbwaisenrente wird voll angerechnet, sie wird eins zu eins von den LEistungen abgezogen. Beim 400€Job bleibt dir ein Teil;wobei du aufpassen musst, dass die EU nicht aberkannt wird, weil du ja doch arbeiten kannst. Die genaue Berechnung der Absetzungsbeträge vom Arbeitseinkommen läßt sich nicht pauschal sagen; die ist kompliziert.
Arven45, Ich versteh schon was du meinst. Nein, ich kann nicht ganz plötzlich nicht mehr arbeiten - bin seit Jahren schon psychisch erkrankt. Wollte dem nur nie nachgeben und habe darum diese Ausbildung versucht und wiedermal (wie davor) schon festgestellt, dass dies nicht möglich ist, ohne an der Arbeit total zu Grunde zu gehn, obwohl ich meine Arbeit liebe. Klingt verrückt, ist aber leider bei diesem Krankheitsbild so.
Entweder mein Browser spinnt, oder ich kann nicht mehr "richtig Antworten" oO

Will Dir jetzt nicht zu nahe treten, aber Du hast eine Ausbildung angefangen, bist fast 21 und ganz plötzlich kannst Du gar nicht mehr arbeiten? Klingt nicht so ganz glaubhaft und ich denken nicht, dass Du da dann diese Halbwaisenrente noch weiter bekommst, und wenn, musst Du sicher erst HartzIV beantragen.

Die Rente bekommst du trotzdem, nur dein Hartz4 wird entsprechend angepasst.
Mit der Grundsicherung wird es sich ähnlich verhalten.