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Bekomme ich bei Geldautomaten-Betrug im AUsland das Geld wieder?

Frage von schmitz6 schmitz6

Habe in Südafrika Geld am Automaten abgeholt. Dabei hat mir jemand geholfen, da die Karte zunächst nicht richtig funktioniert hat. Irgendwie muss dieser Mann die Kartennummern kopiert haben, denn einige Tage später fehlten 1000 Euro auf meinem Konto. Habe dies der meiner Bank gemeldet. Wisst Ihr ob ich bei soetwas das Geld zurückbekomme?

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Antworten (4)

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    evtl. hilft Dir das weiter:

    Haftung für Schäden durch missbräuchliche Verwendung der Karte an Geldautomaten und automatisierten Kassen Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag. Sobald der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst der Verlust der Karte angezeigt wurde, übernimmt die Bank alle danach durch Verfügungen an Geldautomaten und automatisierten Kassen entstehenden Schäden. Sie übernimmt auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schäden, wenn der Kontoinhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Hat der Kontoinhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kontoinhaber den Schaden zu tragen haben. Hat der Kontoinhaber seine Pflichten lediglich leicht fahrlässig verletzt, so stellt die Bank den Kontoinhaber von seiner Verpflichtung, einen Teil des Schadens zu übernehmen, in jedem Fall in Höhe von 90 % des Gesamtschadens frei. Hat die Bank ihre Verpflichtungen erfüllt und der Kontoinhaber seine Pflichten grob fahrlässig verletzt, trägt der Kontoinhaber den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn – er den Kartenverlust der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, – die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Kontoinhaber mitgeteilt wurde), – die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.

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    Antwort von dominik73 dominik73

    sowas ist dann ein Kulanzfall. Normalerweise gibt dir die Bank das Geld zurück.

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    Antwort von hochglanz hochglanz

    kann ich mir bei dieser Sachlage nicht vorstellen

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    Antwort von hapebue hapebue

    http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E688F98CE490E4A42BC667D568A6BCD14~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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