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Bekomme ich bei einer Scheidung Trennungsunterhalt ??

Frage von missdeluxe2010 missdeluxe2010

Hallo ihr Lieben..ich schildere euch erst einmal meine Situation.. Also ich habe einen 1 Jährigen Sohn von einen anderen Mann, Habe meinen Mann während der Schwangerschaft kennengelernt und er hat mein Kind auch gleich von anfang an abzeptiert..es lief alles super und wir haben dann auch recht zügig geheiratet weil wir uns sicher waren füreinander bestimmt zu sein. Dann hat mein Mann seine Arbeit gewechselt ( Nachtschicht).. Er hat sch um 180 grad gedreht ( Negativ). Er war immer ein Unternehmungslustioger Mensch. Durch seine Nachtschicht war er nur noch Launisch, man konnte ihn nichts mehr recht machen. Er wollte nichts mehr mit seiner Familie unternehmen und hatte auf garnichts mehr lust. Unsere Ehe leitet sehr darunter. Da ich ein sehr offener und unternehmungs lustiger Mensch bin. Wir hatten aufeinmal andere Vorstelleungen von unserer gemeinsamen zukunft. Er wollte noch ein Kind haben und wollte haben das die Frau nur für ihn und seine Familie da ist. Ich ( 11 Jahre jünger) habe Berufliche Ziele und lege viel wert auf Freundschaften und unternehmungen. Aufjedenfall ahben wir uns jetzt seid ein paar Wochen getrennt. Hatten zwischen durch es immernoch einmal miteinander versucht , in der Hoffnung er ändert sich einwenig. Doch jetzt habe ich eingesehen das er in seiner Schalfwelt leben will. So jetzt meine Frage..Da ich vor meiner Ehe Harz 4 ware..( alleinerziehend, keine Ausbildung) durch meine Hochzeit von dem Einkommen von meinem Mann gelebt habe ( 5 Monate verheiratet), würde ich bei einer Scheidung anspruch auf Trennungsunterhalt bekommen oder würde ich wieder in Harz 4 reinfallen??Oder bekomme ich erst bei einer Scheidung Geld vom Amt oder vom Ehe mann?? Ich muss mir ja mit meinem Kind wieder eine neuen BLeibe suchen und ohne Ausbildung Also kein Einkommen könnte ich mir das ja garnicht leisten und da mein Sohn erst 1 Jahr alt ist könnte ich ja auch noch garnicht Arbeiten gehen?? Auserdem möchte ich gerne wissen wieviel eine Scheidung kostet und wie das ganze abläuft?? bitte erliche antworten und keine dumme komentare Danke!!

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Antworten (2)

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Bis zu einer Ehescheidung hast Du Anspruch auf Trennungsunterhalt . Das sind 3/7tel vom gemeinsamen Gesamteinkommen. Nachehelicher Unterhalt kommt bei der kurzen Ehedauer nicht in Betracht. Du könntest höchstens versuchen, eien Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes geltend zu machen. Der ist nämlich unterhaltspflichtig, bis das Kind 3 Jahre alt wird.

    Wenn Dein eigenes Einkommen nicht ausreicht, dann hast Du Anspruch auf ergänzendes Hartz IV - dies ggf. auch schon vor einer Scheidung.

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    Antwort von EmmaF234 EmmaF234

    Dein Mann ist in der Regel erstmal unterhaltspflichtig, ich bin mir jedoch nicht ganz sicher ob das auch gilt wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war. Mit kurzer Dauer meine ich unter 2 Jahre. Kann sein, dass der Unterhaltsanspruch dann noch nicht gilt. Außerdem musst Du bedenken, dass Dein Mann einen gewissen Selbstbehalt hat...

    Wie viel er zahlen muss errechnet sich aus dem Einkommen von euch beiden. Deshalb solltest Du von Ihm- schriftlich- die letzten 12 Gehaltsabrechnungen fordern sowie die letze Steuererklärung, Lohnsteuerkarten und Nachweise über alle Einkünfte, alles in Kopie. Setze ihm schriftlich Fristen. Solange er die Unterlagen nicht rausrückt, verlange eine vorläufige Zahlung und wende Dich an einen Anwalt.

    Eine Alternative gibt es noch: bei einer einvernehmlichen Scheidung regeln beide untereinander, wer was zahlen muss. Diese Möglichkeit bieten viele Anwälte via Internet an, z.B. hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/ ...Der Anwalt hält dabei alles notariell fest. Dadurch setzt man die üblichen Zahlungsverpflichtungen außer Kraft, ggf. sollte man trotzdem eine ungefähre Vorstellung davon haben, was einem zusteht. Dies nennt man dann einvernehmliche scheidung- aus meiner Sicht eine sinnvolle und kostengünstige Alternative...

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