also ich bin 24 jahre, wohne in thüringen, habe vor 3 jahren eine ausbildung zum mechatroniker gemacht und arbeite seit 3 jahren in diesem beruf. ich habe eine eigene wohnung, habe selbst keine sparbücher (denke aber das mein grossvater noch ein hat was auf meinen namen läuft) meine mutter verdient ca 1000 eur, mein vater ca 1100. meine eltern besitzen ein haus. nun möchte ich eine 2. ausbildung machen und möchte gern wissen ob ich anspruch auf wohnungsgeld, oder auf ausbildungsbeihilfe habe. wo liegt die vergütungsgrenze zu auszahlung von ausbildungsbeihilfe?
bekomme ich bei einer 2. ausbildung ausbildungsbeihilfe oder wohungsgeld?
Antworten (4)
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saecknfw danke für die schnellen antworten. und wo beantragt man das wohngeld?
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guterwolfguterwolf
das einzige was du beantragen kannst istg wohngeld. der steuerzahler kann ja nun nicht jedem nach belieben mehrere berufsausbildungen finanzieren...
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bitmapbitmap
Berufsausbildungsbeihilfe gibts bei einer 2. Ausbildung in der Regel nicht.
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anjannianjanni
Eine zweite Ausbildung wird nur in Ausnahmefällen finanziell vom Staat unterstützt. Anspruch auf BAB hast Du nur, wenn Du dem Grunde nach auch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern hast (also für die erste Ausbildung).
Wohngeld bekommst Du, wenn Du ansonsten Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst, und natürlich wenn die Wohnung nicht zu groß ist usw. in Abhängigkeit vom Einkommen.
''(2) Förderungsfähig ist die erstmalige Ausbildung. Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.''
http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82872.htm