Ich arbeite in einem 400 Euro Job. Nun würde es mich mal interessieren, ob ich einen Urlaubsanspruch habe und wenn ja, ob ich den dann auch bezahlt bekomme. Und wie ist das, wenn ich krank bin. Kann ich mir einen "gelben Zettel" vom Arzt holen und bekomme ich die ausgefallene Arbeitszeit bezahlt???
Bekomme ich bei einem 400 Euro Job Urlaubs- bzw. Krankengeld?
Antworten (7)
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5Antwort von
bitmapbitmap
Du hast Urlaubsanspruch, Anspruch auf Uralubsentgelt und ein Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen auch bei einem 400-€-Job.
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3Antwort von
curafecurafe
lies hier mal nach http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba.htm
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2Antwort von
gruenbaergruenbaer
Zur Klärung:
man muß unterscheiden zwischen: Urlaubsentgelt, das ist die Lohnfortzahlung während des Urlaubs/Krankheit.
Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder tarifliche Leistung.
Ob Aushilfe, ob Festangestellt, Du hast die gleichen Rechte - natürlich nur anteilmäßig!
Bedeutet: 10 Tage im Monat arbeiten und 24 Tage bezahlten Jahresurlaub, das geht natürlich nicht.
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1Antwort von
LissaLissa
In einem Minijob hat man die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem normalen Job.
Und da gehört Urlaubsgeld und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dazu.
Da du keine eigenen Krankenversicherung hast, gibt es kein Krankengeld von der Krankenkasse.
http://kuerzer.de/O0eA2D1fa
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bitmapbitmap Kleine Korrektur: Tausche Urlaubsgeld gegen Urlaubsentgelt, dann stimmts.
Urlaubsgeld ist eine vertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte [zusätzliche] Zahlung des Arbeitgebers, die nicht jeder bekommt.
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LissaLissa Wenn Urlaubsgeld bei einem Arbeitgeber üblich ist, gilt das auch für die Leute mit Minijob.
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bitmapbitmap Mir gings nur um die Unterscheidung der Begriffe. Urlaubsentgelt ist gesetzlich geregelt, Urlaubsgeld nicht.
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misasi Hallo, also rein rechtlich steht auch einem 400 Euro Jobber bezahlte Urlaubstage zu, aber wie ist es wenn der AG das nicht macht? Einklagen kann man es ja schlecht ;) würde mich auch mal brennend interessieren.
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andreas48andreas48
es ist doch ein Nebenverdienst, wo weder Ansprüche auf Urlaubsgeld noch Krankengeld vorhanden sind..du bekommst die anwesenden Stunden entlohnt und das war es dann
ganz davon abgesehen, dass Urlaubsgeld kein MUSS ist
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LissaLissa ... lies doch mal meinen Link;-)
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curafecurafe auch da gelten die selben rechte wie im haupterwerb
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curafecurafe lies meinen und aus erfahrung weiss ich das auch
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WerdertierWerdertier
ich denke nicht!! Da es nebenverdienst ist
Gruss
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LissaLissa http://kuerzer.de/O0eA2D1fa
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bitmapbitmap Da denkst du falsch.
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WerdertierWerdertier ok dann lieg ich daneben hätte ich aber nicht gedacht LG
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sehr richtig....DH