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Bekomme ich auch eine Sperrzeit, wenn ich wg. Arbeitswechsel meines Mannes kündigen und umziehen muß

Frage von biene007 biene007

Ich meine natürlich eine Sperrzeit auf Arbeitslosengeld.Wenn mein Mann seine Arbeitsstelle wechselt und wir aufgrunddessen umziehen (ich natürlich mit)bekomme ich eine Sperrzeit, weil ich deshalb meine Stelle kündigen mußte?Ist das pauschal zu beantworten oder nicht ganz einfach?

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Antworten (6)

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    Antwort von marxx marxx

    Ich meine, mal gehört zu haben oder ein Urteil gelesen zu haben, dass aus Gründen des Umzuges (neuer Arbeitsplatz) des Ehepartners die Sperrzeit nicht angerechnet wird. Jedoch bin ich mir hier nicht ganz sicher: Frage doch einfach mal dort nach: http://www.arbeitsagentur.de/

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    Antwort von vinoveritas vinoveritas

    Soweit ich weiß liegt dahinter eine Kann-Bestimmung. Sprich, die zuständige Agentur kann auf die Sperrzeit verzichten, wenn du ihr klar machst, dass es sich um einen persönliche Härte gehandelt hat. Bei einem ähnlichen Fall aus dem Bekanntenkreis (Kündigung wegen Familienzusammenführung nach Nachwuchs) hat das geklappt. Viel Glück vinoveritas

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    Antwort von sugsug sugsug

    Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag eingehen hat immer eine Sperre zur folge spreche da aus eigener erfahrung. Eine Betriebsbedingte Kündigung wäre jedenfalls ne sichere sache.

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    Antwort von Betty Betty

    Ich gebe dir nur einen Vorschlag-Frage. Koenntest du dir vorstellen mit deinem derzeitigem Arbeitgeber eine gegenseitige Aufloesung des Bestehendes Arbeitsverhaeltnisses einzugehen? Oder dass er dir kuendigt und dass ihr einen internen Vertrag abschliessen der den Arbeitgeber sichert du wirst ihm nicht verklagen oder so...?? Ist mir nur eingefallen, aber vielleicht laesst sich so eine Sache angehen. LG

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    Antwort von Betty Betty

    Ich gebe dir nur einen Vorschlag-Frage. Koenntest du dir vorstellen mit deinem derzeitigem Arbeitgeber eine gegenseitige Aufloesung des Bestehendes Arbeitsverhaeltnisses einzugehen? Oder dass er dir kuendigt und dass ihr einen internen Vertrag abschliessen der den Arbeitgeber sichert du wirst ihm nicht verklagen oder so...?? Ist mir nur eingefallen, aber vielleicht laesst sich so eine Sache angehen. LG

    Kommentar von SandraS SandraSSandraS

    Wenn man gekündigt wird, muss man klagen, sonst bekommt man die Sperre auch, sorry

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    Antwort von macgyver macgyver

    Dazu soviel: Der Sohn eines langjährigen Arbeitskollegen zog nach Hamburg, weil seine Freundin, mit der er schon mehrere Jahre zusammen wohnte, dort einen festen Arbeitsvertrag als RA-Gehilfin bekam. Also kündigte er seinen festen Arbeitsvertrag als Maler in meiner Heimatstadt, um nach HH zu ziehen und dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu bekommen. Der Arbeitgeber kündigte ihm wegen vorübergehenden Auftragsmangel für einen Monat und stellte ihn dann wieder ein. Für diesen Monat hat er bis heute kein ALG eralten, Begründung: Er hätte nicht kündigen dürfen......

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