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bekomme ich auch als student einen Wohnberechtigungsschein??

Frage von jeany89 jeany89
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Antworten (4)

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    Antwort von blaueFee blaueFee

    WBS ist so ein Schwachsinn, du musst nachweisen wenig Einkommen zu haben, aber die Wohnungen sind in der Regel so teuer, dass ein Geringverdiener sie sich gar nicht leisten kann. Wo ist da die Logik? Folge: fast nur Hartz4-Bezieher wohnen in WBS-Wohnungen, wei soll das sonst auch gehen. Wir haben in einer 90qm-Wohnung gewohnt, Qualität: bessere Pappschachtel , Miete 850,-€. Das soll billiger Wohnraum sein?

    Aber als Student bekommst du bestimmt einen WBS, aber ob er dir was bringt steht auf einem anderen Blatt.

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    Antwort von Maryline Maryline

    Für Studenten mit studentischem Einkommen ist es selten ein Problem, einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen. Antragsformulare sind in den Ortsämtern oder in der Abteilung Wohnen des Sozialamtes erhältlich. In der Abteilung Wohnen erhält man auch Informationen zu Standorten und Vermietern der geförderten Wohnungen.

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    Wohnberechtigungsschein aus Entrance, der freien Wissensdatenbank Bekommen auch Studenten einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

    Viele Menschen können sich keine Wohnung auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt leisten, d.h. oftmals sind die Wohnungen, die in Zeitungen inseriert werden zu teuer. Aus diesem Grund gibt es den öffentlich geförderten Wohnraum. Diese Sozialwohnungen werden vom Amt für Wohnungswesen vermittelt. Anspruch auf eine solche Wohnung (auf den WBS) haben i.d.R. kinderreiche Familien, Studenten, Auszubildende, Sozialhilfeempfänger, Wohngeldempfänger, Alleinerziehende, ältere Menschen oder Schwerbehinderte. Aber natürlich auch der ganz normale Bürger! Ob Sie nun aber tatsächlich Anspruch auf einen WBS haben oder nicht, können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht mitteilen.

    Vielleicht fragen Sie sich jetzt, wozu man überhaupt einen WBS (=Wohnberechtigungsschein) benötigt. Da die öffentlich geförderten Wohnungen nicht unbegrenzt vorhanden sind, sollen sie natürlich nur von den Menschen bezogen werden, denen diese Wohnungen auch zustehen. Der Wohnberechtigungsschein wird den Menschen vom Amt für Wohnungswesen ausgestellt, die unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Er ist nach Ausstellung landesweit ein Jahr gültig. Wie hoch diese Einkommensgrenzen liegen, können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht mitteilen, da es in nächster Zeit noch einige Änderungen geben wird. Falls Sie erfahren möchten, ob Ihnen ein WBS zusteht, können Sie dies beim Amt für Wohnungswesen erfragen. Dafür ist es aber unbedingt notwendig, dass Sie folgende Unterlagen vorlegen. Und zwar benötigt das Amt: nachweislich alle Einkünfte der letzten 12 Monate vor der Antragstellung und zwar von allen zum Haushalt gehörenden Personen (z.B. durch Verdienstbescheinigungen, Bescheide über Arbeitslosengeld/Hilfe, Bescheide über andere steuerfreie Einkünfte, oder über Unterhaltsleistungen, Sozialhilfebescheide. Ausnahmen gibt es bei:

    Studenten: aktuelle Semesterbescheinigung oder Studentenausweis und BAföG - Bescheid, Nachweis über Elternunterhalt und/oder über Aushilfstätigkeiten und/oder Bescheid über ein Stipendium.

    googlen hilft.... als student kennt man herrn google.....

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    Antwort von Rhelena Rhelena

    Ja ....

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