ich bin saz 12und hab noch 9 jahre vor mir da mir das ganze aber absolut kein spaß mehr macht will ich über dienstunfähigkeit entlassen werden. nach dieser zeit möchte ich mich selbstständig machen allerdings kann ich das alles erst anfangen wen ich die bw verlasen hab. jetzt würde ich gern wissen wie ich nach der bw versorgt bin bis meine selbstständigkeit läuft.

Das wird wohl nicht klappen, dass du so einfach entlassen wirst!
ich denke nicht ... du hast doch keine Versicherungszeit (Anwartschaftszeit) in der Arbeitsförderung erfüllt!
sry, nur die Frage gelesen
wj2000 am 16. Dezember 2008 19:19 Jeder SAZ hat eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen.

Angst vor dem Feind?
wj2000 am 16. Dezember 2008 19:18 DH!

Bist Du Vollkaskoversichert oder willst Du den Staat ausnehmen ? Das ist Betrug was Du vorhast.

Nein,wenn Du selber kündigst. auf den Seiten der Arbeitsagentur findest Du nützliche Informationen! .
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/....
Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten 2 J. vor der A`meldung u, der eingetretenen Alosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens 12 Mon. in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B ...)gestanden haben.
Siam1 am 16. Dezember 2008 19:19 Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden: • Zeiten, in denen Sie als Wehr- oder Zivildienstleistender in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben • Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld…
Siam1 am 16. Dezember 2008 19:21 Arbeitslosigkeit bedeutet auch der Stellenvermittlung zur Verfügung zu stehen.