Frage von josephine12 30.12.2012

bekomme ich arbeitslosengeld wenn der Arbeitsgeber MIR in der probezeit kündigt?

  • Hilfreichste Antwort von VirtualSelf 31.12.2012

    Es kommt letztlich darauf an, weshalb man dir kündigt hat bzw. ob dein Verhalten ursächlich für die Kündigung gewesen ist.

    Griff in die Kasse bedeutet Sperrzeit; hat der Arbeitgeber gemerkt, dass der Job für dich nichts ist, ist alles im grünen Bereich.

    Anspruch auf Alg1 wirst du allerdings nur haben, wenn du in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen bist.
    Da die Probezeit nicht 12 Monate beträgt, müsstest du also schon vorher anderes gemacht haben, um Alg1 beziehen zu können.

  • Antwort von schoenehaende 30.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Sofern Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast - ja!

  • Antwort von DerHans 31.12.2012

    Wenn du die anderen Voraussetzungen erfüllst, ja.

  • Antwort von josephine12 30.12.2012

    Ja was denn jetzt ??

  • Antwort von apskatze 30.12.2012

    wenn die Voraussetzungen dafür da sind , dann ja. Also du hast zB. vorher mindestens 1 Jahr gearbeitet lg. apskatze

  • Antwort von Werther 30.12.2012

    Du bekommst eine Sperrfrist von 3 Monaten.

  • Antwort von Siebenschlaf 30.12.2012

    Ja, wenn du in den letzten 2 Jahren 12 Monate gearbeitet hast.

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