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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
miniwominiwo
Das Arbeitslosengeld steht Dir 12 Monate zu, egal wieviel Geld Du noch auf der hohen Kante liegen hast. Erst wenn es ums ALG2 geht, wird das Vermögen angerechnet.
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1Antwort von
ErnsterwinErnsterwin
Wann eine Abfindung die Zahlung des Arbeitslosengeldes beeinträchtigt, ist klar im SGB III § 143a geregelt. Wenn die Kündigungsfrist eingehalten worden ist und Du keinen Anlass zur Kündigung gegeben hast (dafür spricht der Sozialplan), dann bekommst Du weder eine Sperrzeit, noch wird die Abfindung auf Arbeitslosengeld I angerechnet.
Wer nochmal nachlesen und eventuell auch einige Gerichtsurteile vergleichen will, wird fündig unter abfindunginfo.de/abfindu6.htm bzw. abfindunginfo.de/anmerk.htm.
Wenn das AlG I ausgelaufen ist und dann Hartz IV/AlG II berechnet wird, dann kommt es auch nicht allein auf die Höhe der Abfindung, sondern auf die Größe des Schonvermögens an. Das ist aber etwas ganz anderes.
Lediglich wenn die Abfindung erst zufließt, während schon Hartz IV bezogen wird, wird beides direkt verrechnet - siehe ebenfalls das Gerichtsurteil unter abfindunginfo.de/anmerk.htm
Nicht bei ALG I.
aber sicher!Mein Mann hat das grade hinter sich.Er bezieht ALG1 und hat von seiner Firma ne Abfindung bekommen,die haben sie voll angerechnet.
Wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht mit Kündigungsfristverkürzung?