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Bekomme ich Arbeitslosengeld mit dem was ICH erlebt habe?

Frage von Obernburger42 Obernburger42

Hi war bis letzten monat tätig als filialleiter wurde aber leider fristlos gekündigt weil ich nicht den betrag der wo spurlos verschwunden war nicht zahlen wolte in höhe von 400€ da ich an dem tag nicht in meiner filliale war....habe jetzt von dem arbeitgeber meinen arbeitschbescheinigung bekommen mit dem ich am 31. zum arbeitsamt gehn muss..werde ich jetzt alg bekommen??in meiner arbeitsbescheinigung steht bei vertragwiedriges verhalten: NEIN....aber es handelt sich halt um eine fristlose kündigung.....KAnn mir bitte jemand helfen??Danke im voraus..

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Siam1 Siam1

    9.1.1 Voraussetzungen Sperrzeit nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III

    Sperrzeiten sind im Zusammenhang mit der Beendigung der Arbeitsverhältnisses zu verhängen, wenn der Arbeitslose

    1. a.) das Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung aufgelöst hat, oder

    b.) das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden ist (Aufhebungsvertrag), oder

    c.) die arbeitgeberseitige Kündigung auf dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers beruht, und

    1. das Verhalten des Arbeitnehmers ursächlich für den Verlust des Arbeitsplatzes war und

    2. dies vorsätzlich oder fahrlässig geschah, es sei denn

    3. er hatte für sein Verhalten einen wichtigen Grund.

    http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-sperrzeit_arbeitsamt.htm

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Aus diesem Grund, sofort sich mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen und dies erklären, damit keine Sperrzeit verhängt wird.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Betrifft Kundigungsschutzklage, die nur innerhalb einer Frist abgegeben werden kann.

    http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080510084523AAjn2Kt

    Kommentar von Obernburger42 Obernburger42Obernburger42

    Danke war sehr hilfreich....

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB)

    Problem Sperrzeit (Arbeitslosengeld):

    Der Arbeitnehmer ist auch bei einer rechtswidrigen Kündigung grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Kündigungsschutzklage zu erheben, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Der Arbeitnehmer riskiert aber dann eine Sperrzeit, wenn er gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich darauf verzichtet, gegen die Kündigung vorzugehen. • Bundessozialgericht, Urteil vom 18.12.03

    Unabhängig hiervon sollten Sie sich nach Erhalt einer Kündigung sogleich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. Dies gilt auch dann, wenn Sie beabsichtigen, sich gegen die Kündigung zu wehren. • § 37b SGB III

    http://www.rechtsrat.ws/lexikon/kuendigung.htm

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    ALG 1 - Fragen und Antworten zum Thema Arbeitslosengeld und Arbeitsagentur

    http://www.ratgeber-aktuell.com/ausbildung-weiterbildung/thema-arbeitsamt-arbeitslosengeld.htm

    http://www.ratgeber-aktuell.com/ausbildung-weiterbildung/arbeitsamt-arbeitslosengeld-sperrzeit.htm

    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sperrzeit.html >> Hensche hat nützl. Infos

    http://www.finanztip.de/d/arbeitsrecht/Arbeitsamt.htm >> schwieriger aber dafür umfassend und aktuell

  • 3
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Das ist ein Widerspruch in sich. Zum einen hat Dein Arbeitgeber Dir fristlos gekündigt, wegen Fehlverhaltens. Zum anderen hat er auf der Arbeitsbescheinigung angegeben, dass Fehlverhalten nicht der Grund wäre. Wahrscheinlich um Dir die Sperrfrist zu ersparen. Wenn Du wegen eigenem Verschulden gekündigt wurdest, kommst Du in die Sperrfrist. Ich würde schnellstens einen Anwalt aufsuchen, und gegebenenfalls Kündigungsschutzklage einreichen.

  • 2
    Antwort von gini0101 gini0101

    aha, willst ins transport gewerbe wechseln. aber frag mal beim A-GERICHT nach wennst unschuldig bist! die fristlose kommt bei keinen a-geber gut.... a net bei a-amt weil da wirst ne sperre von geld erhalten! so und jetzt kuk i formel 1

    Kommentar von Obernburger42 Obernburger42Obernburger42

    okay das werd ich machen danke für dein tipp...

  • 1
    Antwort von Farmgirl Farmgirl

    Arbeitsgericht und Kündigung anfechten!!!!

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    Antwort von Service08 Service08

    Dein Chef muss dich entweder mit Begründung fristlos kündigen oder du hast noch Anspruch auf Kündigungsfrist. Diese Kündigung wird beim Amt eine mögliche Sperrzeit verursachen. Die Kündigung muss von deinen Chef kommen und du darfst nicht in irgendeiner Form der Kündigung zustimmen.

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    Antwort von Seltsam Seltsam

    hey, das ist ein schwerwiegendes Problem, welches du lösen kannst, in dem du jemanden vom A-Amt kontaktierst. Und wieso kommste damit JETZT umme Ecke, wenn du vorher den ganzen Tag solch banalen Fragen stellst?

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