Ich habe heut erfahren das ich ab 01.01.09 arbeitslos bin und mache mir jetzt sorgen ob ich Arbeitslosengeld bekomme. Ich bin erst vor 3 Wochen mit meinem Freund zusammen gezogen. Was muß ich beim Amt beachten?
Bekomme ich Arbeitslosen wenn ich in einer Lebensgemeinschaft bin?
Antworten (6)
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Eddy21Eddy21
Als erstes bekommst du ALG 1, da ist das egal ! Aber bei ALG II wird das Einkkommen des Partners mit gerechnet !
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sylvie82sylvie82
wenn du 6 monate ununterbrochen arbeitslosenversichert gearbeitet hast bekommst du arbeitslosengeld I. wenn du das nicht gemacht hast kannst du hartz IV beantragen, da wird das einkommen deines freundes mitangerechnet. wenn du das zusammenleben mit deinem freund verschweigst ist das erschleichen von leistungen und strafbar!
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Pdey88 naka kommt drauf an ob du ihnen sagen willst dasste mit deim freund zusammen lebst wenn ja dann wurrste auch geld kriegen aba auf jeden fall weniger
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sunrayridersunrayrider
klar bekommst du arbeitslosengeld ,wenn du innerhalb der letzetn sieben jahre ,2 jahre gearbeitet hast ,würds dem amt trotzdem nicht auf die nase binden ,das du mit deinem freund zusammen wohnst .......
Quatsch hoch 3. Wenn du von der Materie keine Ahnung hast, dann halt bitte still.