gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Bekomme ich arbeitngeld, wenn ich wegen eines umzugs meinen Job aufgeben muss?

gefragt von siwi2000 am 28.06.2009 um 19:33 Uhr

Hallo, mein freund und ich müssen wegen seiner arbeit bald in eine andere stadt ziehen, 300 km weg von unserem jetzigen Wohnort. ich kann daher meine bisherige Arbeit nicht mehr weiter machen.

Nun meine Frage: Würde ich trotzdem arbeitslosengeld bekommen, für die zeit, wo ich noch keine arbeit dort habe.

Soviel ich weiß, wird man ja drei monate gesperrt, wenn man selbst kündigt? lieg ich da richtig?

Ich bin jetzt eh schon auf der suche nach ner neuen arbeit, aber das gestaltet sich mehr als schwierig bei der heutigen wirtschaftlage.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Arbeit (13949)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Comstock am 28. Juni 2009 19:34
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur mit Sperrfrist.


anonym
beantwortet von doris11 am 28. Juni 2009 19:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dann sprich mit deinem Arbeitsgeber, damit ihr eine Einvernehmliche Kündigung macht,...bei uns in Ö ,bekommt man dann Arbeitslosen Geld..


anonym
beantwortet von Heineken am 28. Juni 2009 19:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

denke nicht? bin mir aber nicht sicher!


killbabykill
beantwortet von killbabykill am 28. Juni 2009 19:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du meinst sicher Hartz4. Naja, kommt drauf an, ich glaube wenn dein Freund genug verdient nicht. Ansonsten bekommst du etwas weniger als den regulären Satz, da Ihr dann in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft wohnt.

Kommentar von siwi2000 am 28. Juni 2009 19:37

so gut ist sein verdienst auch nicht.. hartz 4 bekommt man ja nur, wenn man doch länger keinen arbeit hat, oder?

ich arbeite seit meinem 15. lebensjahr, war noch nie arbeitssuchend. deshalb kenn ich mich da absolut nicht aus.

Kommentar von E18a828a49281ace2817584ab7360b29smallkillbabykill am 28. Juni 2009 19:43

Achso, oh. So gut kenne ich mich da auch nicht aus. Versuch´s mal auf der Arbeitsamt Website.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 28. Juni 2009 19:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du Deinen Job selbst kündigst, bekommst Du erstmal 3 Monate Sperre. Die von Dir genannte Begründung wird von der Arge nicht akzeptiert. Bei Umzug kümmert man sich im Vorfeld um Wohnung und Arbeit.



anonym
beantwortet von kurtjohann am 28. Juni 2009 19:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also wenn du kündigen musst, bekommst du kein arbeitslosengeld. wenn dein arbeitgeber dich kündigt, hast du anspruch darauf.


anonym
beantwortet von MarillionBerlin am 28. Juni 2009 19:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, erst nach 3 Monaten dann


anonym
beantwortet von TanteBertha am 28. Juni 2009 19:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, Du wirst ALG bekommmen, wahrscheinlich aber erst nach einer 3-monatigen Sperrfrist.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.