Hallo, mein freund und ich müssen wegen seiner arbeit bald in eine andere stadt ziehen, 300 km weg von unserem jetzigen Wohnort. ich kann daher meine bisherige Arbeit nicht mehr weiter machen.
Nun meine Frage: Würde ich trotzdem arbeitslosengeld bekommen, für die zeit, wo ich noch keine arbeit dort habe.
Soviel ich weiß, wird man ja drei monate gesperrt, wenn man selbst kündigt? lieg ich da richtig?
Ich bin jetzt eh schon auf der suche nach ner neuen arbeit, aber das gestaltet sich mehr als schwierig bei der heutigen wirtschaftlage.
dann sprich mit deinem Arbeitsgeber, damit ihr eine Einvernehmliche Kündigung macht,...bei uns in Ö ,bekommt man dann Arbeitslosen Geld..

Du meinst sicher Hartz4. Naja, kommt drauf an, ich glaube wenn dein Freund genug verdient nicht. Ansonsten bekommst du etwas weniger als den regulären Satz, da Ihr dann in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft wohnt.
so gut ist sein verdienst auch nicht.. hartz 4 bekommt man ja nur, wenn man doch länger keinen arbeit hat, oder?
ich arbeite seit meinem 15. lebensjahr, war noch nie arbeitssuchend. deshalb kenn ich mich da absolut nicht aus.
killbabykill am 28. Juni 2009 19:43 Achso, oh. So gut kenne ich mich da auch nicht aus. Versuch´s mal auf der Arbeitsamt Website.

Wenn Du Deinen Job selbst kündigst, bekommst Du erstmal 3 Monate Sperre. Die von Dir genannte Begründung wird von der Arge nicht akzeptiert. Bei Umzug kümmert man sich im Vorfeld um Wohnung und Arbeit.
also wenn du kündigen musst, bekommst du kein arbeitslosengeld. wenn dein arbeitgeber dich kündigt, hast du anspruch darauf.
Ja, Du wirst ALG bekommmen, wahrscheinlich aber erst nach einer 3-monatigen Sperrfrist.