1

Bekomme ich als VAter das Kindergeld meines Kindes???

Frage von Calibunny Calibunny

Folgende Situation meine Freundin hat von mir en Kind bekommen. Sie ist 17 und bezieht hartz 4. Ich bin 19 und habe mich gerade selbstständig gemacht. Ich wohne noch bei meinen Eltern und meine Freundin wohnt in einer eigenen Wohnung mit dem baby wir sind nach wie vor zusammen und ich kümmer mich ja auch um sie und das kind.

Darf ich das Kindergeld für das Baby bekommen???

Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r Calibunny,

ich möchte Dich bitten, Fragen nicht mehrfach zu stellen. Gib der Community etwas Zeit, um auf Deine Frage zu reagieren.

Wenn Du dennoch das Gefühl hast, noch nicht genügend Rat bekommen zu haben, kannst Du unterhalb Deiner Frage auf den Link "Noch eine Antwort bitte" klicken. Dann erscheint Deine Frage im Bereich "Offene Fragen" an entsprechender Stelle und die Community weiß, dass Du weitere Antworten benötigst. Deine Fragen werden sonst gelöscht.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Viele Grüße

Ben vom gutefrage.net-Support

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (16)

  • 9
    Antwort von syringa syringa

    Ich falle vom Glauben ab. Erst möchtest du keinen Unterhalt bezahlen, zu dem du gesetzlich verpflichtet bist und jetzt beanspruchst du auch noch das Kindergeld für dich ?? Es heisst 'Kindergeld' und nicht 'Vatergeld für nicht zahlende Väter'.

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    so wie ich das sehe will er das kind nicht das geld nehem . er möchte das kindergeld auf sein konto bekommen damit es bei seiner freundin nicht mehr beim hart4 angerechnet wird... also ob er den steuerzahler und den staat beschei... kann.

  • 6
    Antwort von quietprof quietprof

    Warum nicht, es ist doch, da Ihr ja Zusammenlebt, lediglich eine Entscheidung unter Euch Beiden. Wenn Deine Freundin zustimmt und ihr Euch einig seid, dass Du es erhälst, warum dann nicht?

    Kommentar von joyce123 joyce123joyce123

    Lies mal dir Frage durch. Die beiden leben nicht zusammen und die Kindsmutter bezieht Hartz4!

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    @joyce123 Ob sie Zusammenleben, ist ja auch irrelevant. Wenn die Beiden eine Beziehung führen, liegt es doch lediglich an einer Absprache zwischen den Beiden und nicht, ob sie zusammen wohnen oder sonst etwas. Und wenn sie sich dazu bereiterklärt, dass das Kindergeld auf sein Konto überwiesen werden soll oder er es erhalten soll, gibt es doch gar keine Probleme. Und das war seine Frage, nichts anderes.

    Kommentar von gabylehmann gabylehmanngabylehmann

    das kindergeld könnte auf sein konto gezahlt werden aber würde vom hatz 4 satz abgezogen werden was die kindesmutter bekommt.

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Mit Hartz 4 bin ich überfragt, aber ich dachte Kindergeld darf weder abgezogen, wie z.B. auch gefändet werden. Aber das kann ja meinerseits durchaus eine Fehlinformation sein.

  • 4
    Antwort von joyce123 joyce123

    Ich glaub´s ja jetzt nicht! Erst willst du dich vor dem Unterhalt drücken und jetzt willst du auch noch das Kindergeld. Wovon glaubst du, sollten Mutter und Kind leben? Ich hab so langsam das Gefühl, du ver..... uns hier. So dumm/dreist kann man ja gar nicht sein!

  • 3
    Antwort von DiplIngo DiplIngo

    Fassen wir also mal soweit zusammen:

    • Du hast Deine Freundin angeb#mst, die hat jetzt ein Kind.

    • Du bist nicht in der Lage Deinem Kind und Deiner Freundin Unterhalt zu zahlen

    • Du willst auch keinen Unterhalt zahlen

    • Du möchtest das Kindergeld haben, weil Du damit vermutlich verhindern willst, dass dies auf den H IV-Satz Deiner Freundin angerechnet wird.

    Und jetzt möchtest Du von uns wissen, wie Du den Schmu machen kannst.

    Habe ich noch was vergessen?

    Sag mal, geht's noch?

  • 2
    Antwort von Alustriel Alustriel

    Das Kindergeld bekommt derjenige Elternteil bei dem das Kind lebt. Also in dem Fall deine Freundin.

  • 1
    Antwort von Tessa13 Tessa13

    Sie zieht das Kind groß...in dem Fall ja mal wieder !!!!andere,und deshalb bekommt sie Kindergeld.

  • 1
    Antwort von ingridshaus ingridshaus

    Das hättest Du jetzt in der anderen Frage gleich mit angeben können.

    Nein, dass Kindergeld bekommt die Mutter, da lebt ja auch das Kind.

  • 0
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    ich nehme mal an du möchtest das kindergeld auf dein konto bekommen damit es bei deiner freundin beim hartz4 nicht mehr angerechnet wird. sorry das geht leider nicht. das kindergeld steht dem elternteil zu bei dem das kind lebt. wenn ihr es so machen würdet wie du sagst, nennt sich das sozialbetrug und wird mit geldstrafen und sanktionen bestraft.

  • 0
    Antwort von jimmini jimmini

    Klar kannst Du das Geld behalten! Wenn Du der Kindesmutter die Kosten bezahlst Miete , Windeln, Essen, Kinderwagen, Babywäsche, Bettchen, Ausstattung, mehr Strom, Gas, evtl Kosten für einen Babysitter und eine Haushaltshilfe für Deine Freundin, damit sie mal ausschlafen kann dann wird sie Dir sicherlich die 164 Euro geben..wenn sie lieb ist

  • 0
    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Das Kindergeld steht dem Kind zu - wie ja das Wort schon aussagt. Also bekommt es die Mutter FÜR das Kind. Da du selbst erst 19 bist, hast du vielleicht noch einen eigenen Anspruch auf Kindergeld; mach dich da mal schlau. Und gönne deinem Kind bitte die paar Kröten!

  • 0
    Antwort von Calibunny Calibunny

    Also bekomme ich es erst wenn ich zu ihr ziehe oder wie??

    Kommentar von gabylehmann gabylehmanngabylehmann

    kindergeld für dich persönlich bekommst du nur wenn du noch in der lehre oder in einer schulichenausbildung ... steckst. das kindergeld für dein kind bekommt die kindesmutterauf ihr konto und du nicht! leider wird das kindergeld mit harz 4 verrechnet so das man davon nicht viel hat auch wenn du unterhalt bezahlst wird es mit harz 4 verrechnet. solange du unter dem selbstbehalt bist brauchst du keinen unterhalt bezahlen und deine freundin bekommt unterhaltsvorschuss vom jugendamt das aber wieder im harz 4 angerechnet wird. der unterhaltvorschuss wird von dir dann zurückgefordert. halte dir voraugen das du nicht nur unterhalt fürs kind bezahlen müsstes, auch der kindesmutter steht unterhalt bis zu 3 jahren zu.

  • 0
    Antwort von FriedrichAmmon FriedrichAmmon

    wir sind nach wie vor zusammen und ich kümmer mich ja auch um sie und das kind.

    Wenn Du das tust, dann ziehe zu ihr und der Staat hat eine H4 weniger!

  • 0
    Antwort von Calibunny Calibunny

    Wir sind aber zusammen °_° und ich kümmer mich doch drum und wir wollen das beide mit dem unterhalt nicht weil es total dumm ist... Und dieses dumme hartz 4 hat sie ja nur vorübergehend... bis sie nach dem elternjahr eine Lehre macht

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Das Baby kann aber nicht von Luft leben, das Harz 4 Gesetz fordert den Unterhalt des Mannes, oder sie bekommt einen Vorschuss, den Du dann mal zurückzahlen musst. Dagegen kann sie sich nicht wehren. In einem Jahr kann sie sicherlich ihre Lehre machen, da steht das Kind schon auf eignen Beinen....spätestens mit 4 sollte das Kleine aber arbeiten gehen...man, Junge.

  • 0
    Antwort von Sandy28 Sandy28

    nee deine Freundin hat das Sorgerecht und wohnt auch mit dem Baby, sie bekommt das Geld. Wenn du mit ihnen zusammen wohnst oder das Baby bei dir und du Erziehungsberechtigter bist dann ja.

  • 0
    Antwort von reinersaam reinersaam

    wenn du unterhalt zahlst kannst du das kind auf steuerlich absetzen,auf das kindergeld hast du keinen anspruch.

  • 0
    Antwort von amdros amdros

    Nein, das steht in jedem Fall der Mutter zu

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.