Ich werde in Kürze verbeamtet und gelange somit vom Angestelltenstatus in den Beamtenstatus. Habe ich trotzdem noch Anspruch auf "vermögenswirksame Leistungen"?
JA! Der Dienstherr zahlt nach wie vor 6,65 EUR.
Wenn Du prämienberechtigt (z.v.E. max. 17.900 EUR für ledige, verh. doppelt) bist, aufstocken auf max. 40 EUR; wenn Du nicht prämienberechtigt bist - mitnehmen!
Man bekommt vermögenswirksame Leistungen, es fragt sich nur, wie hoch die sind.
Ich meine, sie lägen so bei 6 Euro irgendwas bei Vollbeschäftigung.
Die Höhe kann je nach Dienstherrn unterschiedlich sein