Bekomme ich als Aufstocker eine Sperre wenn ich in einen schlechter bezahlten Job wechsele?

1 Antwort

Möglich ist das schon,wenn du nach deiner Anhörung keinen wichtigen Grund für deinen Wechsel angeben und nachweisen kannst,denn dadurch würdest du deine Bedürftigkeit ja erhöhen und das Gegenteil sollte ja in der Regel der Fall sein !

Am besten du suchst dir im Internet mal die ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die kannst du dann ausdrucken und ausfüllen.

Da könntest du dann z.B. noch separat auf ein Blatt formlos eine Erklärung schreiben,warum du diesen Wechsel machen möchtest,wenn du dann ggf.noch ein paar Zeugen für deine Behauptungen auftreiben könntest dann sieht das ganze natürlich viel besser für dich aus.

Sollte eine Sanktion kommen,dann sind das beim ersten Verstoß 30 % deiner maßgeblichen Regelleistung und das dann über 3 Monate.

Das bedeutet von deinen angenommenen 404 € Regelsatz minus 30 %,also dann 121,20 € pro Monat weniger,also auch wenn du für deinen Regelsatz tatsächlich weniger als diese 121,20 € bekommen würdest,würde dann der Rest von der Aufstockung für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) abgezogen.

Mein jetziger Vertrag würde zum 30.09.16 auslaufen, ich habe von der Arge eine Weiterbildung bezahlt bekommen, so werden sie eh wollen, dass ich ihrgendwann in diesen Beruf einsteige. Bei diesem Beruf gibts es oft nur 50 oder 75% stellen mit geringer Bezahlung und genau so eine Stelle wäre das nun. Mir wäre auch lieber, dass die mehr zahlen, damit ich vom Amt weg komme, aber besser schlecht bezahlte Arbeitm, als gar keine Arbeit :/

habe schon beim Amt angerufen und warte nun auf Rückruf oder Termineinladung. Soll man ja eh vor Kündigung und wechsel mit dem Amt besprechen. Aber dann muss ich wohl mit den 30% rechnen, würde ich dann aber auch noch irgendwie verkraften.

Danke

@KeineAhnung78

Wie gesagt,es muss ja zu keiner Sanktion kommen,du musst vorher eh die Möglichkeit bekommen dich zum Eintritt einer evtl.Sanktion zu äußern !

Da kannst du dann deine Ansicht darstellen und dann muss es individuell geprüft werden und selbst wenn du dann eine Sanktion bekommen solltest,kannst du vorher erst mal einen Widerspruch einlegen und bei Ablehnung ggf.kostenlos vor dem zuständigen Sozialgericht klagen.

@isomatte

Habe mit meinem Sachbearbeiter gesprochen. Es kommt zu keiner Sanktion. :)

@KeineAhnung78

Das hätte mich ehrlich gesagt unter diesen Umständen auch gewundert !